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Gesellschaftsrecht

Eine SARL in Luxemburg gruenden: Schritte

Von Maître Cora Maglo, Avocate à la Cour10. April 20268 Min.

Geprüft und freigegeben von einem bei der Rechtsanwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwalt.

Die richtige Form waehlen

Die SARL eignet sich fuer die meisten KMU; die SARL-S erlaubt einen Start mit sehr geringem Kapital; die SOPARFI wird fuer das Halten von Beteiligungen bevorzugt. Die Wahl haengt von Ihrem Vorhaben und Ihren Zielen ab.

Diese Wahl praegt Ihre Gesellschaft dauerhaft: Besser, sie von Anfang an abzusichern.

Eine solide Satzung verfassen

Die Satzung legt den Gesellschaftszweck, das Kapital, die Unternehmensfuehrung und die Funktionsregeln fest. Standardsatzungen schaffen oft kuenftige Blockaden.

Sobald mehrere Gesellschafter beteiligt sind, ergaenzt eine Gesellschaftervereinbarung die Satzung sinnvoll, indem sie Austritte und die Loesung von Blockaden regelt.

Notar, RCS und RBE

Die Gruendung einer SARL erfolgt durch eine notarielle Urkunde, anschliessend durch die Eintragung im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) und die Erklaerung der wirtschaftlich Berechtigten beim RBE.

Die Kanzlei koordiniert diese Formalitaeten und die Mitwirkung des Notars.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung vereinbaren Sie eine Beratung.

FAQ

Häufige Fragen

Welches Mindestkapital fuer eine SARL?

Die klassische SARL verlangt ein gesetzliches Mindestkapital; die SARL-S erlaubt ein symbolisches Kapital. Die Kanzlei orientiert Sie entsprechend Ihrem Vorhaben.

Braucht man einen Notar?

Ja, die Gruendungsurkunde einer SARL ist notariell. Die Kanzlei koordiniert diesen Schritt.

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