Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht Anwalt in Luxemburg
Die Kanzlei begleitet die Gründung, Strukturierung und das rechtliche Leben luxemburgischer Gesellschaften: Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, Governance, Übertragungen und Umstrukturierungen.
Luxemburg ist eine der attraktivsten Rechtsordnungen Europas, um ein Unternehmen oder Vermögen zu strukturieren. Entscheidend ist, die richtige Form zu wählen und solide Instrumente zu erstellen.
Die Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Gesellschaft zu gründen, die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern zu organisieren und Kapitaltransaktionen abzusichern.
Der Bedarf
Die Wahl der Gesellschaftsform, die Erstellung der Satzung, die Verteilung des Kapitals und die Governance: Diese Entscheidungen prägen die Gesellschaft langfristig.
Standardsatzungen oder eine fehlende Gesellschaftervereinbarung sind eine häufige Quelle künftiger Blockaden.
Das Risiko
Gesellschafterkonflikte ohne Ausstiegsklausel, schlecht geregelte Geschäftsführerhaftung, unregelmässige Kapitaltransaktionen.
Eine ungeeignete Struktur kann eine künftige Finanzierungsrunde oder einen Verkauf erschweren.
Wie die Kanzlei vorgeht
Beratung zur Gesellschaftsform, Erstellung der Satzung und der Gesellschaftervereinbarung sowie Begleitung von Versammlungen und Transaktionen.
Die Kanzlei nimmt Ausstiegsszenarien, den Eintritt von Investoren und die Nachfolge vorweg.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Eine SARL, eine SARL-S, eine SA oder eine SOPARFI gründen.
- Satzungen und eine Gesellschaftervereinbarung erstellen oder überarbeiten.
- Den Eintritt eines Investors oder eine Anteilsübertragung regeln.
- Die Governance und den Status der Geschäftsführung absichern.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Ihren Businessplan und die vorgesehene Kapitalverteilung
- • Die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer
- • Bestehende Satzungen oder Vereinbarungen, soweit relevant
Ergebnisse
- • Eine Satzung
- • Eine Gesellschaftervereinbarung
- • Unterstützung bei den Formalitäten
Richtwerte zur Dauer
Die Instrumente werden in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage erstellt; die Gründung hängt anschliessend vom Notar sowie von den Formalitäten beim RCS und RBE ab.
Festpreise je Art des Instruments
Satzung, Gesellschaftervereinbarung und Gründungsbegleitung werden im Voraus kalkuliert.
FAQ
Häufige Fragen
Welche Gesellschaftsform soll ich in Luxemburg wählen?
Die richtige Gesellschaftsform hängt von Ihrem Vorhaben, der Zahl der Gesellschafter, dem Kapital und Ihren steuerlichen Zielen ab. Die SARL eignet sich für die meisten KMU; die SOPARFI wird zum Halten von Beteiligungen genutzt.
Ist eine Gesellschaftervereinbarung verpflichtend?
Nein, eine Gesellschaftervereinbarung ist nicht verpflichtend, aber sie wird dringend empfohlen, sobald es mehr als einen Gesellschafter gibt: Sie regelt Entscheidungen, Ausstiege und die Auflösung von Blockaden.
Übernimmt die Kanzlei die Formalitäten beim RCS und RBE?
Ja, die Kanzlei übernimmt die Formalitäten und koordiniert die Einschaltung des Notars, wo sie erforderlich ist.
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