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CERNOLAW FIRM

Leitfaden

Leitfaden zum Forderungseinzug in Luxemburg

Dieser Leitfaden stellt alle Wege des Einzugs einer Forderung in Luxemburg dar: Beweis der Forderung, aussergerichtlicher Einzug und Mahnung, Zahlungsanordnung des Friedensgerichts, Mahnverfahren, Europaeisches Mahnverfahren, Europaeischer Vollstreckungstitel, grenzueberschreitender Einzug, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Berechnung der Zinsen und Kosten sowie Vermeidung von Zahlungsausfaellen. Er bleibt informativ und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen bei der Rechtsanwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwalt.

Eine unbezahlte Rechnung ist kein Schicksal. Das luxemburgische Recht bietet den Glaeubigern, Unternehmen wie Privatpersonen, eine Palette abgestufter Verfahren, von der einfachen aussergerichtlichen Mahnung bis zur Pfaendung durch den Gerichtsvollzieher. Dennoch gilt es, das richtige Verfahren zum richtigen Zeitpunkt zu waehlen, je nach Streitwert, Art der Forderung, Zahlungsfaehigkeit des Schuldners und dem Ort, an dem er sich befindet. Ein schlecht kalibriertes Vorgehen kostet Zeit und Geld, waehrend eine gut aufgebaute Strategie die Chancen maximiert, rasch bezahlt zu werden.

Dieser Leitfaden ist als klarer Einstieg gedacht, um die Landschaft des Forderungseinzugs in Luxemburg zu verstehen. Er unterscheidet den aussergerichtlichen Einzug, der auf Verhandlung und Druck beruht, vom gerichtlichen Einzug, der zu einem Vollstreckungstitel fuehrt, der es ermoeglicht, den Schuldner zu zwingen. Er behandelt auch die europaeischen Instrumente, die in einem Land, in dem viele Forderungen grenzueberschreitend sind, wesentlich sind.

Cerno Law Firm ist eine bei der Rechtsanwaltskammer Luxemburg zugelassene Anwaltskanzlei. Dieser Leitfaden soll informieren, nicht eine individuelle Beratung ersetzen. Jede Forderung hat ihre Besonderheiten, und nur ein Anwalt kann Ihr Vorgehen nach vollstaendiger Analyse des Dossiers absichern. Die digitalen Werkzeuge der Kanzlei dienen ausschliesslich dazu, die Erfassung der Unterlagen, die Qualifizierung der Forderung und die Nachverfolgung der Verfahren zu vereinfachen, niemals die rechtliche Beratung zu ersetzen.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Eine unbezahlte Rechnung eines luxemburgischen Kunden einziehen.
  • Ein Europaeisches Mahnverfahren gegen einen in der Union ansaessigen Schuldner erwirken.
  • Einen Titel im Ausland ueber den Europaeischen Vollstreckungstitel vollstrecken lassen.
  • Seine Aussenstaende durch AGB und einen Eigentumsvorbehalt absichern.

Erforderliche Dokumente

  • Vertrag, Angebot oder Bestellung und angenommene allgemeine Geschaeftsbedingungen
  • Unbezahlte Rechnungen und Lieferscheine
  • Ausgetauschte E-Mails und Briefe, etwaige Mahnung
  • Schuldanerkenntnis oder Kontoauszug gegebenenfalls

Ergebnisse

  • Diagnose der Forderung und des geeigneten Einzugsweges
  • Konforme Mahnung und konformer Antrag
  • Nachverfolgung des Verfahrens und Koordination der Zwangsvollstreckung

Richtwerte zur Dauer

Die Fristen haengen vom gewaehlten Verfahren und vom Verhalten des Schuldners ab: Eine unbestrittene Forderung, die durch Vorschussanordnung oder Mahnverfahren bearbeitet wird, kann in wenigen Wochen bis wenigen Monaten zum Ziel fuehren, waehrend eine Anfechtung oder eine grenzueberschreitende Vollstreckung mehr Zeit verlangt. Ein gut dokumentiertes Dossier ist die erste Ursache der Beschleunigung.

Angekuendigte Honorare

Diagnostische Beratung ab 175 € netto, Begleithonorare werden vor jeder Beauftragung angekuendigt.

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Die Forderung und ihre Beweise

Jede Einzugsmassnahme beruht zunaechst auf einer sicheren, bezifferten und faelligen Forderung. Sicher, das heisst deren Bestehen nicht ernsthaft bestreitbar ist. Beziffert, das heisst deren Betrag bestimmt oder bestimmbar ist. Faellig, das heisst zur Faelligkeit gelangt und nicht einer noch ausstehenden Befristung oder Bedingung unterworfen. Fehlt eine dieser drei Eigenschaften, kann die Forderung im gegenwaertigen Zustand nicht gerichtlich eingezogen werden, und die Situation muss zunaechst bereinigt werden.

Der Beweis der Forderung bedingt alles Weitere. Die nuetzlichen Unterlagen sind zahlreich: unterzeichnete Bestellung, Vertrag, angenommene allgemeine Geschaeftsbedingungen, bestaetigtes Angebot, Rechnung, Lieferschein, Bestaetigungs-E-Mails, Kontoauszug oder Schuldanerkenntnis. Je besser das Dossier dokumentiert ist, desto schneller und sicherer ist das Verfahren. Umgekehrt setzt eine auf einer blossen muendlichen Vereinbarung beruhende Forderung der Anfechtung aus und erschwert den Einzug.

Vor jeder Massnahme ist es nuetzlich, die Verjaehrung zu pruefen. Die meisten handels- und zivilrechtlichen Forderungen verjaehren nach einer bestimmten Anzahl von Jahren, doch fuer bestimmte Kategorien bestehen kuerzere Fristen, etwa fuer Lieferungen und bestimmte Leistungen. Eine verjaehrte Forderung kann nicht mehr zwangsweise eingezogen werden. Der erste Schritt besteht daher darin, die Beweise zusammenzutragen und zu bestaetigen, dass die Forderung weiterhin durchsetzbar ist.

Der aussergerichtliche Einzug und die Mahnung

Vor jedem Prozess zielt der aussergerichtliche Einzug darauf ab, die Zahlung ohne Anrufung des Richters zu erlangen. Er beginnt mit abgestuften Mahnungen, zunaechst hoeflich, dann bestimmter, per Telefon, E-Mail oder Brief. Ziel ist es, an die Schuld zu erinnern, ihre Begleichung zu erleichtern und bei Bedarf einen realistischen Zahlungsplan vorzuschlagen. Ein erheblicher Teil der Zahlungsausfaelle wird in diesem Stadium geloest, ohne Gerichtskosten und ohne Verfahrensfristen.

Das Kernstueck des aussergerichtlichen Einzugs ist die Mahnung. Es handelt sich um ein foermliches Schreiben, idealerweise per Einschreiben mit Rueckschein versandt, das an die Forderung, ihren Betrag, ihre Grundlage und ihr Faelligkeitsdatum erinnert und den Schuldner auffordert, innerhalb einer genauen Frist zu zahlen, oft von acht bis fuenfzehn Tagen. Die Mahnung markiert rechtlich den Beginn der Verzugszinsen und stellt eine oft erwartete Voraussetzung vor jeder gerichtlichen Massnahme dar.

Eine gut abgefasste Mahnung hat eine doppelte Wirkung: Sie macht das Vorgehen in den Augen des Schuldners glaubwuerdig, der versteht, dass der Glaeubiger entschlossen ist, und sie bildet ein wesentliches Aktenstueck des kuenftigen Gerichtsdossiers. Von einem Anwalt erstellt, traegt sie zusaetzliches Gewicht und signalisiert dem Schuldner, dass der gerichtliche Weg nunmehr ernsthaft erwogen wird. Die Kanzlei kann diese Mahnung abfassen und versenden und anschliessend bei Schweigen das geeignete Verfahren einleiten.

Die Zahlungsanordnung (Vorschuss) vor dem Friedensgericht

Fuer Forderungen geringer Hoehe sieht das luxemburgische Recht ein schnelles und kostenguenstiges Verfahren vor: die Zahlungsanordnung, auch Vorschussverfahren genannt, vor dem Friedensgericht. Es zielt auf Forderungen mit vertraglicher Ursache oder aus einer einseitigen Verpflichtung ab, bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze. Es ist das bevorzugte Instrument, um unbezahlte Rechnungen maessiger Hoehe einzuziehen.

Das Verfahren ist einfach: Der Glaeubiger oder sein Anwalt reicht einen Antrag beim zustaendigen Friedensgericht ein, begleitet von den Belegen der Forderung. Erscheint der Antrag begruendet, erlaesst der Richter eine Zahlungsanordnung (oder Vorschussanordnung), die dem Schuldner die Zahlung auferlegt. Diese Anordnung wird dem Schuldner zugestellt, der ueber eine Frist verfuegt, um Widerspruch einzulegen, wenn er die Schuld bestreitet.

Legt der Schuldner innerhalb der Frist keinen Widerspruch ein, wird die Anordnung endgueltig und kann mit der Vollstreckungsklausel versehen werden, was den Weg zur Zwangsvollstreckung eroeffnet. Legt er Widerspruch ein, geht die Sache in ein ordentliches kontradiktorisches Verfahren ueber, in dem die Argumente jeder Partei eroertert werden. Dieses Verfahren ist ideal, wenn die Forderung klar ist und der Schuldner kaum ernsthaft bestreiten duerfte.

Das Mahnverfahren

Ueber die Obergrenze des Vorschussverfahrens hinaus oder fuer Forderungen, die anderen Gerichtsbarkeiten unterliegen, kann der Glaeubiger auf ein Mahnverfahren vor dem zustaendigen Gericht zurueckgreifen. Das Prinzip bleibt das eines zunaechst nicht kontradiktorischen Verfahrens: Der Glaeubiger legt seinen Antrag und seine Unterlagen vor, und der Richter, wenn er die Forderung fuer begruendet haelt, ordnet dem Schuldner die Zahlung an.

Wie bei der Vorschussanordnung verfuegt der Schuldner ueber eine Frist zur Anfechtung. In Ermangelung einer Anfechtung erlangt das Mahnverfahren Vollstreckungskraft und ermoeglicht die Fortsetzung der Vollstreckung. Im Fall einer Anfechtung wird der Streit nach einem ordentlichen Verfahren entschieden. Der Vorteil des Mahnverfahrens liegt in seiner Schnelligkeit, wenn die Forderung nicht ernsthaft bestreitbar ist, was einen langen und kostspieligen Prozess vermeidet.

Die Wahl zwischen Vorschussanordnung und Mahnverfahren haengt vom Betrag, von der Art der Forderung und von der zustaendigen Gerichtsbarkeit ab. Ein Anwalt bestimmt den wirksamsten und kostenguenstigsten Weg je nach Profil des Dossiers. Er achtet auch auf die formale Ordnungsmaessigkeit des Antrags, denn ein Formfehler kann zur Zurueckweisung fuehren und zwingen, das Verfahren von vorne zu beginnen.

Das Europaeische Mahnverfahren (EuMahnverfahren)

Wenn der Schuldner in einem anderen Mitgliedstaat der Europaeischen Union ansaessig ist, verfuegt der Glaeubiger ueber ein besonders nuetzliches Instrument: das Europaeische Mahnverfahren, eingefuehrt durch eine europaeische Verordnung. Es gilt fuer grenzueberschreitende zivil- und handelsrechtliche Geldforderungen, das heisst, wenn Glaeubiger und Schuldner in verschiedenen Mitgliedstaaten ansaessig sind.

Das Verfahren ist weitgehend standardisiert: Der Antrag wird mittels der von der Verordnung vorgesehenen Formblaetter beim zustaendigen Gericht eingereicht. Sind die Bedingungen erfuellt, erlaesst der Richter einen Europaeischen Zahlungsbefehl. Der Schuldner verfuegt ueber eine Frist, um Einspruch einzulegen. In Ermangelung eines Einspruchs wird der Zahlungsbefehl fuer vollstreckbar erklaert und zirkuliert unmittelbar in der gesamten Union, ohne dass im Vollstreckungsstaat eine Vollstreckbarerklaerung erforderlich ist.

Darin liegt der entscheidende Vorteil des EuMahnverfahrens: Ein vollstreckbar gewordener Europaeischer Zahlungsbefehl kann in jedem Mitgliedstaat ohne zwischengeschaltetes Anerkennungsverfahren vollstreckt werden. Fuer ein luxemburgisches Unternehmen, das mit einem nicht zahlenden auslaendischen Kunden konfrontiert ist, ist dies oft der direkteste Weg. Die Kanzlei kann das Dossier vorbereiten, zwischen dem EuMahnverfahren und den nationalen Wegen waehlen und die Vollstreckung im Ausland koordinieren.

Der Europaeische Vollstreckungstitel

Der Europaeische Vollstreckungstitel ist ein weiterer Schluesselmechanismus des grenzueberschreitenden Einzugs in der Union. Er ermoeglicht es, eine Entscheidung ueber eine unbestrittene Forderung durch das Ursprungsgericht bestaetigen zu lassen, damit sie frei zirkuliert und in den anderen Mitgliedstaaten ohne Vollstreckbarerklaerung vollstreckt wird. Eine Forderung gilt als unbestritten, wenn der Schuldner sie anerkannt oder ihr im Laufe des Verfahrens nicht widersprochen hat.

Konkret kann ein Glaeubiger, der in Luxemburg eine Entscheidung oder einen gerichtlichen Vergleich ueber eine unbestrittene Forderung erlangt, beim erlassenden Gericht beantragen, sie als Europaeischen Vollstreckungstitel zu bestaetigen. Mit dieser Bestaetigung versehen, kann er die Vollstreckung unmittelbar in dem Mitgliedstaat betreiben, in dem sich die Gueter oder die Einkuenfte des Schuldners befinden, indem er sich an die oertlichen Vollstreckungsbehoerden wendet.

Der Europaeische Vollstreckungstitel und das Europaeische Mahnverfahren ergaenzen einander. Das EuMahnverfahren ist ein Verfahren zur Erlangung eines Titels, waehrend der Europaeische Vollstreckungstitel ein Mechanismus zur Bestaetigung einer bereits ueber eine unbestrittene Forderung ergangenen Entscheidung ist. Je nach Situation ist das eine oder das andere besser geeignet. Ein Anwalt leitet zum wirksamsten Instrument je nach Art der Forderung und Ort der Vollstreckung.

Der grenzueberschreitende Einzug

Luxemburg ist ein offener Wirtschaftsstandort, an dem ein grosser Teil der Geschaeftsbeziehungen die Grenzen ueberschreitet. Der grenzueberschreitende Einzug folgt besonderen Regeln, die europaeisches Recht, internationale Uebereinkommen und nationales Recht des Vollstreckungsstaates verbinden. Die zustaendige Gerichtsbarkeit und das anwendbare Recht zu identifizieren ist eine unerlaessliche Voraussetzung, denn ein Fehler in diesem Stadium kann das gesamte Verfahren unwirksam machen.

Innerhalb der Europaeischen Union erleichtern Instrumente wie das Europaeische Mahnverfahren, der Europaeische Vollstreckungstitel und die Verordnung ueber die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen die Dinge erheblich: Eine in einem Mitgliedstaat erlangte Entscheidung wird in den anderen grundsaetzlich ohne aufwaendige Formalitaet anerkannt und vollstreckt. Ausserhalb der Union haengt der Einzug von den anwendbaren bilateralen oder multilateralen Uebereinkommen ab und kann eine Vollstreckbarerklaerung im Vollstreckungsland erfordern.

Der grenzueberschreitende Einzug verlangt eine Koordination zwischen dem luxemburgischen Recht und dem Recht des Schuldnerlandes, oft mit der Unterstuetzung oertlicher Korrespondenten fuer die Vollstreckung. Die Kanzlei kann diese Koordination steuern, das geeignete Instrument waehlen und die Vollstreckung im Ausland nachverfolgen, damit der Glaeubiger ueber einen einzigen Ansprechpartner vom Beginn bis zur tatsaechlichen Zahlung verfuegt.

Die Zwangsvollstreckung: Gerichtsvollzieher und Pfaendung

Einen Vollstreckungstitel zu erlangen, Anordnung, Mahnbefehl oder Urteil, ist nur eine Etappe. Es muss noch sein, dass der Schuldner zahlt. Vollstreckt er nicht von sich aus, kann der Glaeubiger auf die Zwangsvollstreckung zurueckgreifen, die durch einen Gerichtsvollzieher umgesetzt wird. Die Vollstreckung beginnt grundsaetzlich mit der Zustellung des Titels an den Schuldner, begleitet von einem Zahlungsbefehl, der ihm eine letzte Gelegenheit laesst, vor dem Zwang zu begleichen.

Es gibt mehrere Vollstreckungswege. Die Drittpfaendung, also die Pfaendung in den Haenden eines Dritten, ermoeglicht es, die Betraege zu erfassen, die Dritte dem Schuldner schulden, etwa ein Bankguthaben oder, in bestimmten Grenzen, einen Teil der Verguetung. Die Vollstreckungspfaendung betrifft die beweglichen Gueter des Schuldners, die zur Befriedigung des Glaeubigers versteigert werden koennen. Weitere Massnahmen zielen auf die unbeweglichen Gueter ab. Die Wahl des Weges haengt vom Vermoegen des Schuldners und vom Einsatz ab.

Die Wirksamkeit der Vollstreckung haengt unmittelbar von der Zahlungsfaehigkeit des Schuldners ab. Vor der Veranlassung von Kosten ist es klug, das pfaendbare Vermoegen zu bewerten, denn ein Vollstreckungstitel gegen einen zahlungsunfaehigen Schuldner hat wenig praktischen Wert. Der Anwalt koordiniert das Vorgehen des Gerichtsvollziehers, waehlt die zweckmaessigsten Vollstreckungswege und richtet gegebenenfalls Sicherungsmassnahmen ein, um die Zahlungschancen zu wahren.

Die Zinsen und die Einzugskosten

Eine unbezahlte Forderung erzeugt Verzugszinsen. Fuer zivilrechtliche Forderungen gilt mangels gegenteiliger Vereinbarung der gesetzliche Zinssatz. Fuer Handelsgeschaefte zwischen Unternehmern sieht die Regelung einen spezifischen, in der Regel hoeheren Verzugszinssatz vor, der Zahlungsverzoegerungen entmutigen soll. Die Mahnung markiert grundsaetzlich den Beginn dieser Zinsen, daher ihre Bedeutung.

Ueber die Zinsen hinaus kann der Glaeubiger unter bestimmten Bedingungen eine Entschaedigung der Einzugskosten verlangen. Fuer Handelsgeschaefte ist oft eine pauschale Entschaedigung fuer Einzugskosten vorgesehen, die durch die ueber diese Pauschale hinaus tatsaechlich angefallenen angemessenen Kosten ergaenzt werden kann. Die Kosten des Gerichtsverfahrens und teilweise die Anwaltskosten koennen ebenfalls dem unterliegenden Schuldner auferlegt werden.

Die Zinsen und Kosten von Anfang an gut zu beziffern staerkt das Dossier und erhoeht den einziehbaren Betrag. Eine genaue Verbuchung, in die Mahnung und dann in den Antrag integriert, vermeidet, dass Betraege liegen bleiben. Die Kanzlei berechnet die geschuldeten Zinsen, integriert die einziehbaren Entschaedigungen und achtet darauf, dass der Glaeubiger das Maximum dessen erhaelt, was das Gesetz vom Schuldner zu fordern erlaubt.

Zahlungsausfaellen vorbeugen: AGB, Anzahlungen und gute Praxis

Der beste Einzug ist der, den man vermeidet. Die Vorbeugung von Zahlungsausfaellen beginnt bereits beim Vertragsabschluss, durch klare und durchsetzbare allgemeine Geschaeftsbedingungen. Gut abgefasste AGB legen die Zahlungsfristen, die Verzugsstrafen, die pauschale Einzugsentschaedigung, den Eigentumsvorbehalt und die zustaendige Gerichtsbarkeit fest. Sie muessen dem Kunden zur Kenntnis gebracht und angenommen werden, um durchsetzbar zu sein.

Mehrere Praktiken verringern das Ausfallrisiko erheblich: eine Anzahlung bei Bestellung verlangen, die Zahlungen nach Fortschritt staffeln, die Zahlungsfaehigkeit neuer Kunden pruefen, den eingeraeumten Kreditrahmen begrenzen und rasch mit vollstaendigen Angaben fakturieren. Der Eigentumsvorbehalt, der das Eigentum am Gut bis zur vollstaendigen Zahlung behaelt, ist eine wertvolle Sicherheit im Fall des Ausfalls des Kunden.

Eine sorgfaeltige Organisation der Rechnungsverfolgung mit systematischen Mahnungen ab dem ersten Verzugstag macht einen erheblichen Unterschied bei der Ausfallquote. Die Kanzlei kann Ihre allgemeinen Geschaeftsbedingungen pruefen und abfassen, schuetzende Klauseln einrichten und Ihren Mahnprozess strukturieren. Die digitalen Werkzeuge der Kanzlei helfen, die Nachverfolgung der Faelligkeiten und Mahnungen zu organisieren, doch die rechtliche Analyse der Klauseln bleibt Sache des Anwalts.

Die Rolle des Anwalts beim Forderungseinzug

Der Forderungseinzug mag zugaenglich erscheinen, doch jeder Schritt umfasst technische Entscheidungen, die das Ergebnis bedingen: Qualifizierung der Forderung, Wahl des Verfahrens, zustaendige Gerichtsbarkeit, Berechnung der Zinsen, Vollstreckungsstrategie. Ein Fehler bei einem dieser Punkte kostet Zeit, Geld und mitunter die Forderung selbst durch Verjaehrung. Der Anwalt sichert das gesamte Vorgehen ab, von der Mahnung bis zur tatsaechlichen Zahlung.

Der Anwalt wird vorgelagert taetig, um die Forderung zu qualifizieren, die Verjaehrung zu pruefen und den schnellsten und kostenguenstigsten Weg zu waehlen. Er fasst die Mahnung ab, reicht die Antraege ein, verfolgt das Verfahren und verteidigt im Fall einer Anfechtung das Dossier vor dem Richter. Anschliessend koordiniert er die Zwangsvollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher und steuert bei grenzueberschreitenden Forderungen die Koordination mit den auslaendischen Korrespondenten. Diese Kontinuitaet macht oft den Unterschied zwischen einer eingezogenen und einer aufgegebenen Forderung.

Cerno Law Firm bietet eine diagnostische Analyse an, um Ihre Forderung zu qualifizieren und den geeigneten Einzugsweg vor jeder Beauftragung zu bestimmen. Das Ziel ist einfach: Sie klar zu orientieren, das wirksamste Verfahren zu waehlen und Ihre Chancen zu maximieren, bezahlt zu werden. Dieser Leitfaden hat Ihnen den Ueberblick gegeben, der naechste Schritt besteht darin, Ihr konkretes Dossier der Analyse eines bei der Rechtsanwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwalts gegenueberzustellen.

FAQ

Häufige Fragen

Welches Verfahren, um eine kleine Rechnung in Luxemburg einzuziehen?

Fuer eine Forderung geringer Hoehe mit vertraglicher Ursache ist die Zahlungsanordnung (Vorschuss) vor dem Friedensgericht der schnellste und kostenguenstigste Weg. Ueber die gesetzliche Obergrenze hinaus greift man auf ein Mahnverfahren vor dem zustaendigen Gericht zurueck. Die Wahl haengt vom Betrag und von der Art der Forderung ab.

Wie lange dauert es, eine unbezahlte Forderung einzuziehen?

Eine unbestrittene Forderung, die durch Vorschussanordnung oder Mahnverfahren bearbeitet wird, kann in wenigen Wochen bis wenigen Monaten zum Ziel fuehren. Im Fall einer Anfechtung durch den Schuldner geht die Sache in ein kontradiktorisches Verfahren ueber und dauert laenger. Ein gut dokumentiertes Dossier beschleunigt den Einzug erheblich.

Wie zieht man eine Forderung gegen einen Schuldner in einem anderen Land der Union ein?

Das Europaeische Mahnverfahren ermoeglicht es, einen Titel zu erlangen, der unmittelbar in der gesamten Union ohne Vollstreckbarerklaerung zirkuliert. Der Europaeische Vollstreckungstitel ermoeglicht es, eine Entscheidung ueber eine unbestrittene Forderung zu bestaetigen, um sie im Ausland vollstrecken zu lassen. Ein Anwalt waehlt das geeignete Instrument und koordiniert die Vollstreckung.

Ab wann laufen die Verzugszinsen?

Die Verzugszinsen laufen grundsaetzlich ab der Mahnung. Fuer Handelsgeschaefte zwischen Unternehmern gilt ein spezifischer, in der Regel hoeherer Satz, und eine pauschale Entschaedigung der Einzugskosten kann verlangt werden. Daher die Bedeutung einer gut abgefassten und datierten Mahnung.

Was tun, wenn der Schuldner trotz eines Urteils nicht zahlt?

Ein Vollstreckungstitel genuegt nicht, er muss vollstreckt werden. Der Gerichtsvollzieher stellt den Titel mit einem Zahlungsbefehl zu und setzt anschliessend die Vollstreckungswege um: Drittpfaendung auf Bankkonto oder Verguetung, Pfaendung beweglicher Gueter oder Massnahmen auf die unbeweglichen Gueter. Die Wirksamkeit haengt von der Zahlungsfaehigkeit des Schuldners ab.

Wie beuge ich Zahlungsausfaellen in meinem Unternehmen vor?

Klare und durchsetzbare allgemeine Geschaeftsbedingungen, eine Anzahlung bei Bestellung, die Staffelung der Zahlungen, ein Eigentumsvorbehalt und systematische Mahnungen ab dem ersten Verzugstag verringern das Risiko erheblich. Die Kanzlei kann Ihre AGB pruefen und Ihren Mahnprozess strukturieren.

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