DSGVO und Daten
DSGVO und Datenschutz Anwalt in Luxemburg
Die Kanzlei begleitet Ihre DSGVO-Konformität: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzerklärungen, Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) und den Umgang mit der CNPD.
Die DSGVO gilt für jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet. In Luxemburg ist die CNPD die Aufsichtsbehörde.
Die Kanzlei macht aus einer komplexen regulatorischen Pflicht ein klares, an Ihre Tätigkeit angepasstes Vorgehen.
Der Bedarf
Websites, Kundendateien, HR- und Marketingwerkzeuge: Die meisten Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten ohne jeden formalen Rahmen.
Informationshinweise, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Verträge mit Dienstleistern fehlen oft.
Das Risiko
Die DSGVO sieht Geldbussen vor, die sehr hohe Beträge erreichen können, sowie ein Reputationsrisiko im Fall einer Datenschutzverletzung.
Das Fehlen einer Rechtsgrundlage oder einer gültigen Information macht eine Verarbeitung rechtswidrig.
Wie die Kanzlei hilft
Erfassung Ihrer Verarbeitungstätigkeiten, Erstellung des Verzeichnisses, der Datenschutzerklärungen und der Datenverarbeitungsklauseln sowie Begleitung im Fall einer Prüfung.
Die Kanzlei priorisiert die Massnahmen nach Ihrem tatsächlichen Risikoniveau. Unsere digitalen Werkzeuge helfen nur, Informationen zu sammeln und zu qualifizieren; die rechtliche Analyse stammt von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Ihre Website und Dateien DSGVO-konform machen.
- Eine Datenschutzerklärung und Informationshinweise erstellen.
- Die Beziehung zu einem Auftragsverarbeiter regeln (AVV).
- Einen Antrag einer betroffenen Person oder eine CNPD-Prüfung bearbeiten.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Eine Beschreibung Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Werkzeuge
- • Bestehende Richtlinien und Hinweise
- • Verträge mit Ihren Dienstleistern
Ergebnisse
- • Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- • Eine Datenschutzerklärung und Informationshinweise
- • Datenverarbeitungsklauseln (AVV)
Richtwerte zur Dauer
Eine grundlegende Konformität kann je nach Umfang innerhalb weniger Wochen erreicht werden.
Festpreis oder laufende Begleitung
Je nach Umfang (Prüfung, Dokumentation, laufende Begleitung), im Voraus kalkuliert, ab 1 500 EUR.
FAQ
Häufige Fragen
Gilt die DSGVO für mein Kleinunternehmen?
Ja, die DSGVO gilt für Ihr Kleinunternehmen, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten (Kunden, Mitarbeitende, Interessenten), unabhängig von Ihrer Grösse.
Muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist nur in bestimmten Fällen verpflichtend. Die Kanzlei teilt Ihnen mit, ob ein DSB für Ihre Organisation erforderlich ist.
Wer setzt die DSGVO in Luxemburg durch?
Die DSGVO wird in Luxemburg von der Commission nationale pour la protection des données (CNPD) durchgesetzt, der zuständigen Aufsichtsbehörde.
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