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CERNOLAW FIRM

Leitfaden

Leitfaden zur Scheidung in Luxemburg

Dieser Leitfaden erklaert die Scheidung in Luxemburg klar und besonnen: die beiden Scheidungsformen, die einvernehmliche Scheidung und die Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung, den Ablauf des Verfahrens vor dem Familienrichter, die Scheidungsvereinbarung, die elterliche Sorge und den Aufenthalt der Kinder, den Unterhalt, die Vermoegensteilung, das Schicksal der Familienwohnung sowie die besonderen Fragen internationaler Paare. Er bleibt informativ und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Anwalt.

Eine Scheidung ist selten eine blosse juristische Formalitaet. Sie ist ein Lebensabschnitt, oft belastend, der die Familie, die Wohnung, die Finanzen und die Zukunft der Kinder betrifft. Die in Luxemburg geltenden Regeln zu verstehen hilft, diese Phase mit mehr Gelassenheit anzugehen und aufgeklaerte Entscheidungen im richtigen Tempo zu treffen. Dieser Leitfaden hat genau dieses Ziel: einen klaren Rahmen zu setzen, ohne zu dramatisieren oder zu verharmlosen, damit jeder weiss, was ihn erwartet.

Seit der in Kraft getretenen Reform hat das luxemburgische Recht die Scheidung vereinfacht und beruhigt, indem es den Begriff des Verschuldens als Hauptweg abgeschafft hat. Es gibt heute zwei Formen: die einvernehmliche Scheidung, wenn sich die Ehegatten ueber alles einig sind, und die Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung der ehelichen Beziehungen, wenn die Einigung nicht vollstaendig ist. Der Familienrichter steht im Mittelpunkt des Systems, mit einer besonderen Aufmerksamkeit fuer das Wohl des Kindes.

Cerno Law Firm ist eine bei der Rechtsanwaltskammer Luxemburg zugelassene Anwaltskanzlei. Dieser Leitfaden informiert, er ersetzt keine Beratung. Jede Scheidung hat ihre eigene Geschichte, ihre menschlichen und vermoegensbezogenen Einsaetze, und nur ein Anwalt kann Ihre Situation nach vollstaendiger Analyse absichern. Die digitalen Werkzeuge der Kanzlei dienen ausschliesslich dazu, die Erfassung der Unterlagen, die Qualifizierung Ihres Dossiers und die Nachverfolgung der Schritte zu erleichtern, niemals eine Beratung zu erteilen, die das Amt des Anwalts bleibt.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Sich einvernehmlich mit einer vollstaendigen Vereinbarung scheiden lassen.
  • Eine Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung einleiten oder ihr begegnen.
  • Die elterliche Sorge und den Aufenthalt der Kinder organisieren.
  • Den Gueterstand aufloesen und die Familienwohnung teilen.
  • Eine internationale Scheidung zwischen Expatriierten-Ehegatten bewaeltigen.

Erforderliche Dokumente

  • Heiratsurkunde und gegebenenfalls Ehevertrag
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise ueber Einkommen, Lasten und Vermoegen beider Ehegatten
  • Eigentumstitel, Kreditauszuege und Bankunterlagen
  • Fuer internationale Situationen: uebersetzte und legalisierte auslaendische Urkunden

Ergebnisse

  • Diagnose der zu Ihrer Situation passenden Scheidungsform
  • Abfassung oder Aushandlung der Scheidungsvereinbarung
  • Nachverfolgung des Verfahrens vor dem Familienrichter

Richtwerte zur Dauer

Die Dauer haengt von der Scheidungsform und vom Grad der Einigung ab: Eine einvernehmliche Scheidung mit vollstaendiger Vereinbarung und einfachem Vermoegen ist schneller, waehrend eine Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung mit Uneinigkeiten ueber die Kinder, den Unterhalt oder das Vermoegen mehr Zeit verlangt. Die internationale Dimension und die Immobilienaufloesung verlaengern die Fristen ebenfalls.

Angekuendigte Honorare

Diagnostische Beratung ab 175 € netto, Begleithonorare werden vor jeder Beauftragung angekuendigt; Notarkosten zusaetzlich fuer die Immobilienaufloesung.

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Die beiden Scheidungsformen in Luxemburg

Das luxemburgische Recht kennt zwei Scheidungswege. Der erste ist die einvernehmliche Scheidung: Die Ehegatten sind sich ueber das Prinzip der Trennung und ueber die Gesamtheit ihrer Folgen einig, ob sie die Kinder, die Wohnung, das Vermoegen oder etwaige Unterhaltsleistungen betreffen. Dieser Weg ist im Allgemeinen der schnellste, der ruhigste und der kostenguenstigste, denn er beruht auf einer vollstaendigen, in einer Vereinbarung formalisierten Einigung.

Der zweite Weg ist die Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung der ehelichen Beziehungen. Sie kommt zur Anwendung, wenn sich die Ehegatten nicht ueber alles einig sind oder wenn einer von ihnen ohne die Zustimmung des anderen die Scheidung wuenscht. Die unheilbare Zerruettung kann durch die Einigung beider Ehegatten ueber das Prinzip der Scheidung festgestellt oder von einem einzigen Ehegatten beantragt werden; in diesem letzten Fall wuerdigt der Richter die Situation. Es ist nicht mehr erforderlich, ein Verschulden nachzuweisen, um sich scheiden zu lassen.

Die Wahl zwischen diesen beiden Wegen haengt vom Grad der Einigung zwischen den Ehegatten ab. Viele Scheidungen beginnen in Spannung und entwickeln sich im Lauf der Gespraeche zu einer Einigung, mitunter mit Hilfe einer Mediation. Ein Anwalt hilft, den zu Ihrer Situation am besten passenden Weg zu erkennen und gegebenenfalls zur einvernehmlichen Scheidung ueberzugehen, wenn sich die Streitpunkte loesen, was das Verfahren vereinfacht und verkuerzt.

Das Verfahren und die Rolle des Familienrichters

Der Familienrichter ist die zentrale Instanz der Scheidung in Luxemburg. Der Antrag wird vor das zustaendige Bezirksgericht gebracht. Je nach Scheidungsform variiert der Ablauf: Die einvernehmliche Scheidung beruht auf einer vorgefertigten, dem Richter vorgelegten Vereinbarung, waehrend die unheilbare Zerruettung einem streitigen Verfahren folgt, in dessen Verlauf der Richter die Streitpunkte entscheidet.

In der Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung kann der Richter von Beginn des Verfahrens an vorlaeufige Massnahmen anordnen, um das Leben der Familie waehrend des Verfahrens zu organisieren: Aufenthalt der Kinder, Beitrag zu den Lasten, Nutzung der Wohnung, zum Beispiel. Diese vor dem endgueltigen Ausspruch getroffenen Massnahmen sind wichtig, denn sie setzen einen konkreten Rahmen fuer die mitunter lange Zeit, die dem Urteil vorausgeht.

Die Rolle des Richters besteht nicht nur darin, die Scheidung auszusprechen. Er wacht ueber das Gleichgewicht der Folgen, kontrolliert, dass die Vereinbarungen weder eine Partei noch die Kinder benachteiligen, und entscheidet ueber die ungeloesten Fragen. In der einvernehmlichen Scheidung bezieht sich seine Kontrolle insbesondere auf das Wohl des Kindes und das Fehlen eines offensichtlichen Ungleichgewichts der Vereinbarung. Der Anwalt bereitet das Dossier vor, plaediert die Antraege und wacht ueber die Einhaltung der Fristen und Formen bei jedem Schritt.

Die Vereinbarung der einvernehmlichen Scheidung

In der einvernehmlichen Scheidung beruht alles auf einer Vereinbarung. Dieses Dokument organisiert die Gesamtheit der Folgen der Trennung: elterliche Sorge und Aufenthalt der Kinder, Besuchs- und Beherbergungsrechte, Beitrag zum Unterhalt und zur Erziehung der Kinder, etwaiger Unterhalt zwischen den Ehegatten, Schicksal der Wohnung, Vermoegensteilung und Aufloesung des Gueterstandes. Die Qualitaet dieser Vereinbarung bestimmt die Stabilitaet der Einigung im Lauf der Zeit.

Die Vereinbarung muss vollstaendig, ausgewogen und mit dem Wohl der Kinder vereinbar sein. Eine zu vage, unausgewogene oder zu einem wesentlichen Punkt schweigende Einigung setzt spaeteren Schwierigkeiten oder sogar einer Verweigerung der Genehmigung aus. Wenn das Vermoegen eine Immobilie umfasst, erfolgt die Aufloesung grundsaetzlich ueber einen Notar, und die Vereinbarung muss mit diesem Akt in Einklang gebracht werden. Jede Klausel verdient es, im Hinblick auf ihre konkreten Wirkungen ueber mehrere Jahre durchdacht zu werden.

Eine solide Vereinbarung abzufassen ist eine Arbeit des Anwalts. Es gilt, die Zukunft zu antizipieren, Mehrdeutigkeiten zu vermeiden und die Interessen jedes Einzelnen zu schuetzen, einschliesslich der der Kinder. Die digitalen Werkzeuge der Kanzlei helfen, die fuer diese Abfassung erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammenzutragen, doch es ist die Analyse des Anwalts, die gewaehrleistet, dass die Vereinbarung Bestand hat und kuenftige Streitigkeiten vermeidet.

Die elterliche Sorge und der Aufenthalt der Kinder

Die Scheidung loest nicht das Band zwischen einem Elternteil und seinem Kind. Grundsaetzlich wird die elterliche Sorge nach der Trennung weiterhin gemeinsam von beiden Elternteilen ausgeuebt: Die wichtigen Entscheidungen ueber die Gesundheit, die Erziehung oder die Ausrichtung des Kindes werden weiterhin gemeinsam getroffen. Der Richter vertraut die Ausuebung nur in besonderen Situationen einem einzigen Elternteil an, wenn das Wohl des Kindes es gebietet.

Der Aufenthalt des Kindes kann bei einem der Elternteile festgelegt werden, mit einem Besuchs- und Beherbergungsrecht fuer den anderen, oder als Wechselmodell organisiert werden, wenn die Bedingungen es erlauben und dies dem Wohl des Kindes dient. Es gibt kein einheitliches Modell: Die Organisation haengt vom Alter des Kindes, von der Naehe der Wohnsitze, vom Rhythmus jedes Einzelnen und von der Faehigkeit der Eltern zur Zusammenarbeit ab. Die Stabilitaet und das Wohlbefinden des Kindes leiten stets die Entscheidung.

Das uebergeordnete Wohl des Kindes ist der rote Faden all dieser Fragen. Je nach Alter und Urteilsvermoegen kann das Kind angehoert werden. Fuer die Eltern besteht die Herausforderung darin, eine tragfaehige Organisation aufzubauen, die die Beziehung des Kindes zu seinen beiden Elternteilen wahrt und zugleich einen dauerhaften Konflikt vermeidet. Der Anwalt hilft, klare und dauerhafte Regelungen zu formalisieren, und die Familienmediation kann eine wertvolle Ressource sein, um den Austausch zu beruhigen.

Der Unterhalt fuer die Kinder und zwischen den Ehegatten

Zwei Arten finanzieller Beitraege koennen im Spiel sein. Der erste ist der Beitrag zum Unterhalt und zur Erziehung der Kinder: Jeder Elternteil beteiligt sich an den Beduerfnissen des Kindes im Verhaeltnis zu seinen Mitteln und zu den Beduerfnissen des Kindes. Dieser Beitrag nimmt oft die Form eines Unterhalts an, der von dem Elternteil gezahlt wird, bei dem das Kind nicht hauptsaechlich wohnt, und er kann ueberprueft werden, wenn sich die Situation entwickelt.

Der zweite ist der Unterhalt zwischen den Ehegatten. In der Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung kann ein Ehegatte unter Bedingungen einen Unterhalt verlangen, der dazu bestimmt ist, die Ungleichheit auszugleichen, die die Trennung in seinen Lebensverhaeltnissen schafft. Der Richter beruecksichtigt zahlreiche Elemente: die Dauer der Ehe, das Alter und den Gesundheitszustand der Ehegatten, ihre Mittel und ihre Faehigkeit, solche zu erwerben, die der Erziehung der Kinder gewidmete Zeit, zum Beispiel. Dieser Unterhalt ist weder automatisch noch systematisch.

Die Berechnung dieser Beitraege ist konkret und beziffert, und sie ist oft ein heikler Punkt der Verhandlung. Eine realistische Bewertung, gestuetzt auf die tatsaechlichen Mittel und Lasten jedes Einzelnen, vermeidet Streitigkeiten und wiederholte Ueberpruefungen. Der Anwalt hilft, glaubwuerdige Forderungen zu beziffern und die finanzielle Situation zu dokumentieren, waehrend die Werkzeuge der Kanzlei die Erfassung der Einkommens- und Lastennachweise erleichtern.

Die Vermoegensteilung und der Gueterstand

Die vermoegensbezogenen Folgen der Scheidung haengen zunaechst vom Gueterstand der Ehegatten ab. Mangels Ehevertrag unterliegen die in Luxemburg verheirateten Ehegatten grundsaetzlich einem Gemeinschaftsstand: Die waehrend der Ehe erworbenen Gueter sind gemeinsam und werden geteilt, waehrend die Eigengueter, etwa durch Erbschaft oder Schenkung erhalten, persoenlich bleiben. Ein Ehevertrag, wie die Guetertrennung, veraendert dieses Schema spuerbar.

Die Aufloesung des Gueterstandes besteht darin, die Abrechnung zwischen den Ehegatten vorzunehmen: die gemeinsamen und die Eigengueter zu identifizieren, die Aktiva zu bewerten, die Schulden und etwaige der Gemeinschaft oder von ihr geschuldete Ausgleichszahlungen zu beruecksichtigen und dann zu teilen. Wenn eine Immobilie vorhanden ist, ist die Mitwirkung eines Notars in der Regel erforderlich, um die Teilung zu formalisieren. Dieser Schritt kann je nach Vermoegen und Geschichte des Paares einfach oder komplex sein.

Die Aufloesung zu antizipieren vermeidet, dass die Scheidung an den Geldfragen blockiert. Ein klares Inventar des Vermoegens, genaue Abrechnungen und eine ehrliche Bewertung der Gueter erleichtern die Einigung. Wenn das Vermoegen bedeutend ist oder besondere Bestandteile umfasst, etwa Gesellschaftsanteile oder Vermoegenswerte im Ausland, draengt sich eine vertiefte Analyse auf, mitunter in Verbindung mit den Fragen der Erbfolge und der Uebertragung, um sich nicht mit einer kurzfristigen Loesung zu begnuegen.

Das Schicksal der Familienwohnung

Die Wohnung der Familie ist oft die unmittelbarste und emotional am staerksten aufgeladene Frage. Waehrend des Verfahrens kann der Richter im Rahmen der vorlaeufigen Massnahmen die Nutzung der Wohnung einem der Ehegatten zuweisen, unter Beruecksichtigung insbesondere der Situation der Kinder und der jedes Einzelnen. Diese vorlaeufige Zuweisung greift dem endgueltigen Schicksal des Gutes nicht vor.

Letztlich haengt das Schicksal der Wohnung von ihrer rechtlichen Natur ab. Handelt es sich um ein gemietetes Gut, geht es um den Verbleib in den Raeumlichkeiten und die etwaige Uebertragung des Mietvertrags. Handelt es sich um ein Gut, dessen Eigentuemer die Ehegatten sind, tritt die Wohnung in die Aufloesung ein: Sie kann verkauft und der Preis geteilt werden oder einem der Ehegatten gegen eine an den anderen gezahlte Ausgleichszahlung zugewiesen werden, etwa eine Abfindung. Der laufende Immobilienkredit muss ebenfalls beruecksichtigt werden.

Eine Loesung fuer die Wohnung zu finden verlangt, die menschlichen und finanziellen Aspekte zu verbinden: wo werden die Kinder leben, wer kann den Kredit tragen, welcher Wert ist fuer das Gut anzusetzen. Eine umfassende Ueberlegung, die die Aufloesung des Gueterstandes und die Situation jedes Einzelnen nach der Scheidung einbezieht, vermeidet in der Eile getroffene und spaeter bereute Entscheidungen. Der Anwalt hilft, das Gleichgewicht zwischen den unmittelbaren Beduerfnissen und der kuenftigen Stabilitaet zu finden.

Die internationale Scheidung und die Expatriierten-Paare

Luxemburg ist ein zutiefst internationales Land, in dem zahlreiche Paare aus Ehegatten unterschiedlicher Nationalitaeten bestehen, Gueter in mehreren Laendern besitzen oder im Ausland geheiratet haben. Diese Situationen fuegen der Scheidung eine Ebene der Komplexitaet hinzu: Es gilt zu bestimmen, welches Gericht fuer den Ausspruch der Scheidung zustaendig ist, welches Recht auf die verschiedenen Fragen anwendbar ist und wie das Urteil in den anderen betroffenen Laendern anerkannt wird.

Die Zustaendigkeit der Gerichte und das anwendbare Recht innerhalb der Europaeischen Union sind durch europaeische Verordnungen geregelt, die Kriterien wie den gewoehnlichen Aufenthalt der Ehegatten oder ihre Nationalitaet festlegen. Das Recht, das die Scheidung selbst regelt, kann sich von dem unterscheiden, das den Unterhalt zwischen den Ehegatten, die elterliche Verantwortung oder den Gueterstand regelt. Diese Fragen zu antizipieren ist wesentlich, denn die Wahl des Gerichtsstandes und des anwendbaren Rechts kann bedeutende finanzielle und persoenliche Folgen haben.

Die Anerkennung und Vollstreckung eines Scheidungsurteils im Ausland oder einer Entscheidung ueber die elterliche Sorge und den Unterhalt folgen ebenfalls genauen Regeln. Fuer ein Expatriierten-Paar ist es entscheidend, das luxemburgische Verfahren mit den Auswirkungen in den anderen Laendern zu koordinieren, um widerspruechliche Entscheidungen oder Situationen zu vermeiden, in denen eine Scheidung dort nicht anerkannt wird, wo sie es sein sollte. Die Kanzlei hilft, diese internationalen Einsaetze zu kartieren und den gewaehlten Kurs abzusichern.

Die Fristen und die Kosten einer Scheidung

Die Dauer einer Scheidung haengt vor allem von ihrer Form und vom Grad der Einigung zwischen den Ehegatten ab. Eine einvernehmliche Scheidung verlaeuft, wenn die Vereinbarung vollstaendig und das Vermoegen einfach ist, schneller, denn es gibt keinen Punkt zu entscheiden. Eine Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung, vor allem bei bedeutenden Uneinigkeiten ueber die Kinder, den Unterhalt oder das Vermoegen, kann sich ueber einen laengeren Zeitraum erstrecken, bis die vorlaeufigen Massnahmen und die Hauptsache bearbeitet sind.

Die Kosten folgen derselben Logik. Je einvernehmlicher und geordneter das Dossier ist, desto staerker sind die Kosten begrenzt. Umgekehrt mobilisiert eine konfliktreiche Scheidung, mit Gutachten, Immobilienbewertungen, komplexer Aufloesung oder internationaler Dimension, mehr Zeit und Ressourcen. Ueber die Honorare des Anwalts hinaus sind etwaige Notarkosten fuer die Aufloesung des Gueterstandes zu beruecksichtigen, insbesondere wenn eine Immobilie im Spiel ist.

Die Transparenz ueber die Kosten ist in einer bereits von Ungewissheiten gepraegten Zeit wesentlich. Cerno Law Firm kuendigt seine Honorare vor jeder Beauftragung an und bevorzugt, wenn moeglich, die guetlichen Loesungen, die Kosten und Dauer verringern. Eine diagnostische Beratung ermoeglicht es, den Umfang des Dossiers zu schaetzen und zum am besten geeigneten Weg zu orientieren, unter Beruecksichtigung der menschlichen und finanziellen Realitaet jedes Einzelnen.

Die Rolle des Anwalts bei der Scheidung

Der Anwalt ist in einer Scheidung weit mehr als ein Verfasser von Urkunden. Er beginnt damit, zuzuhoeren und die Situation zu verstehen, dann informiert er ueber die Rechte und die Optionen, ohne eine Entscheidung zu ueberstuerzen. Er hilft, die geeignete Scheidungsform zu waehlen, bereitet das Dossier vor, bewertet die finanziellen und vermoegensbezogenen Forderungen und wacht ueber die Einhaltung der Fristen und Formen bei jedem Schritt des Verfahrens vor dem Familienrichter.

In einer guetlichen Scheidung sichert der Anwalt die Einigung ab, indem er eine solide Vereinbarung abfasst, die die Interessen jedes Einzelnen und die der Kinder schuetzt. In einer konfliktreichen Scheidung verteidigt er die Interessen seines Mandanten, plaediert die vorlaeufigen Massnahmen und die Antraege in der Hauptsache und sucht, wann immer es moeglich ist, eine Rueckkehr zu einer ausgehandelten Loesung, die den Konflikt beruhigt. In den internationalen Situationen koordiniert er die Einsaetze der Zustaendigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung.

Seine Scheidung einem Anwalt anzuvertrauen heisst, sich einer unabhaengigen Beratung, einer echten Analyse der Situation und einer menschlichen Begleitung in einer schwierigen Zeit zu versichern. Die digitalen Werkzeuge der Kanzlei entlasten den administrativen Teil, Erfassung der Unterlagen, Qualifizierung des Dossiers und Nachverfolgung der Schritte, um dem Anwalt die Zeit fuer das Wesentliche zu lassen: zu beraten, zu verteidigen und mit Ihnen die beste Loesung zu finden. Dieser Leitfaden hat Ihnen den Ueberblick gegeben, der naechste Schritt besteht darin, Ihre konkrete Situation der Analyse eines Anwalts gegenueberzustellen.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Scheidungsarten gibt es in Luxemburg?

Es gibt zwei Formen: die einvernehmliche Scheidung, wenn sich die Ehegatten ueber das Prinzip und ueber alle Folgen einig sind, und die Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung der ehelichen Beziehungen, wenn die Einigung nicht vollstaendig ist oder ein einziger Ehegatte die Scheidung beantragt. Der Begriff des Verschuldens ist nicht mehr der Hauptweg.

Wie lange dauert eine Scheidung in Luxemburg?

Die Dauer haengt von der Scheidungsform und vom Grad der Einigung ab. Eine einvernehmliche Scheidung mit vollstaendiger Vereinbarung und einfachem Vermoegen ist schneller. Eine Scheidung wegen unheilbarer Zerruettung, mit Uneinigkeiten ueber die Kinder, den Unterhalt oder die Gueter oder einer internationalen Dimension, verlangt mehr Zeit.

Wie wird der Unterhalt fuer die Kinder festgelegt?

Jeder Elternteil beteiligt sich an dem Unterhalt und der Erziehung der Kinder im Verhaeltnis zu seinen Mitteln und zu den Beduerfnissen des Kindes. Der Beitrag nimmt oft die Form eines Unterhalts an, der von dem Elternteil gezahlt wird, bei dem das Kind nicht hauptsaechlich wohnt, und er kann ueberprueft werden, wenn sich die Situation entwickelt.

Wer behaelt die Familienwohnung im Fall einer Scheidung?

Waehrend des Verfahrens kann der Richter die Nutzung der Wohnung einem der Ehegatten zuweisen, insbesondere je nach Situation der Kinder. Letztlich tritt das Gut in die Aufloesung ein: Es kann verkauft und der Preis geteilt werden oder einem der Ehegatten gegen eine Ausgleichszahlung zugewiesen werden, unter Beruecksichtigung des laufenden Kredits.

Wie verlaeuft eine Scheidung zwischen Ehegatten unterschiedlicher Nationalitaeten?

Es gilt, das zustaendige Gericht, das anwendbare Recht und die Bedingungen der Anerkennung des Urteils in den anderen betroffenen Laendern zu bestimmen. Innerhalb der Europaeischen Union legen Verordnungen diese Kriterien fest. Die Wahl des Gerichtsstandes und des anwendbaren Rechts hat bedeutende Folgen: Diese Fragen werden mit einem Anwalt antizipiert.

Braucht man zwingend einen Anwalt, um sich in Luxemburg scheiden zu lassen?

Die Inanspruchnahme eines Anwalts wird dringend empfohlen, auch in einer guetlichen Scheidung, um die Vereinbarung abzusichern und Ihre Interessen und die der Kinder zu schuetzen. Der Anwalt beraet Sie, bereitet das Dossier vor, bewertet die finanziellen und vermoegensbezogenen Forderungen und begleitet Sie vor dem Familienrichter.

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