Vom Anwalt begleitetes Dokument
Gesellschaftssatzung in Luxemburg
Die Kanzlei erstellt die Satzung Ihrer luxemburgischen Gesellschaft (SARL, SARL-S, SA, SOPARFI) und begleitet Sie bei der Gründung und den Formalitaeten.
Die Satzung ist der Gründungsakt der Gesellschaft: Sie legt Zweck, Kapital, Governance und Funktionsregeln fest.
Die Kanzlei passt Rechtsform und Satzung an Ihr Vorhaben an und koordiniert anschliessend die Gründung mit dem Notar sowie die Formalitaeten beim RCS und beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer.
Der Bedarf
Sie gründen eine Gesellschaft und wollen eine solide und passende Satzung.
Standardsatzungen führen oft zu künftigen Blockaden.
Das Risiko
Zu eng gefasster Gesellschaftszweck, ungeeignete Governance, schlecht strukturiertes Kapital.
Eine falsche Rechtsform erschwert künftige Entwicklungen.
Das Taetigwerden der Kanzlei
Beratung zur Rechtsform, Erstellung der Satzung und Begleitung der Formalitaeten.
Koordination des notariellen Taetigwerdens, soweit erforderlich.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Eine SARL oder eine SARL-S gründen.
- Eine SA oder eine SOPARFI gründen.
- Eine bestehende Satzung überarbeiten.
- Die Governance an neue Gesellschafter anpassen.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Geschaeftsvorhaben und Kapital
- • Identitaet der Gesellschafter und Geschaeftsführer
- • Strukturierungsziele
Ergebnisse
- • Erstellte Satzung
- • Begleitung der Gründung
- • Koordination von RCS, Register der wirtschaftlichen Eigentümer und Notar
Richtwerte zur Dauer
Erstellung innerhalb weniger Werktage; die Gründung haengt vom Notar und den Formalitaeten ab.
Festpreis je Rechtsform
Der Tarif wird je nach gewaehlter Rechtsform und Komplexitaet angekündigt.
FAQ
Häufige Fragen
Welches Kapital für eine SARL in Luxemburg?
Die klassische SARL erfordert ein gesetzliches Mindestkapital; die SARL-S erlaubt den Start mit einem sehr geringen Kapital. Die Kanzlei berät Sie je nach Ihrem Vorhaben.
Braucht es einen Notar, um eine Gesellschaft zu gründen?
Für die meisten Rechtsformen (SARL, SA) ist der Gründungsakt notariell. Die Kanzlei koordiniert dieses Taetigwerden.
Was ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer?
Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE): Jede Gesellschaft muss dort ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden. Die Kanzlei begleitet diese Formalitaet.
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