Gesellschaften und Rechtstraeger
RBE und wirtschaftlich Berechtigte in Luxemburg
Das RBE (Register der wirtschaftlich Berechtigten, Transparenzregister) verpflichtet jede luxemburgische Gesellschaft, ihre wirtschaftlich Berechtigten (UBO) zu erklaeren und diese Angaben zu aktualisieren, grundsaetzlich innerhalb eines Monats nach jeder Aenderung. Die fehlende Erklaerung wird sanktioniert. Die Kanzlei identifiziert Ihre UBO und stellt die Konformitaet her.
Das RBE beruht auf dem Gesetz vom 13. Januar 2019. Wirtschaftlich Berechtigter ist in der Regel die natuerliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Gesellschaft haelt oder kontrolliert.
Die Identifizierung der UBO kann in mehrstufigen Strukturen komplex sein. Cerno Law Firm analysiert die Beteiligungskette und sichert Ihre Erklaerungen ab.
Der Bedarf
Sie muessen Ihre wirtschaftlich Berechtigten erklaeren oder aktualisieren.
Die Identifizierung des UBO ist in komplexen Strukturen heikel.
Das Risiko
Die fehlende oder verspaetete RBE-Erklaerung setzt strafrechtlichen Sanktionen (Geldstrafen) aus.
Eine fehlerhafte Erklaerung begruendet ein dauerhaftes Konformitaetsrisiko.
Unsere Leistung
Analyse der Beteiligungskette, Identifizierung der UBO, Eintragung und Aktualisierung im RBE.
Einrichtung einer Nachverfolgung zur Einhaltung der Monatsfrist bei Aenderungen.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Erste RBE-Erklaerung nach der Gruendung.
- Aktualisierung nach einer Uebertragung oder Reorganisation.
- In Ordnung bringen einer verspaeteten Erklaerung.
- RBE-Konformitaetspruefung.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Beteiligungsstruktur und Organigramm
- • Identitaet der betroffenen natuerlichen Personen
- • Fruehere RBE-Erklaerungen gegebenenfalls
Ergebnisse
- • Identifizierung der UBO
- • Eintragung/Aktualisierung im RBE
- • Verfahren zur Nachverfolgung von Aenderungen
Richtwerte zur Dauer
Die Erklaerung ist grundsaetzlich innerhalb eines Monats nach dem ausloesenden Ereignis einzureichen; bei Verspaetung handelt die Kanzlei dringend.
Angekuendigter Festpreis
Je nach Komplexitaet der Beteiligungskette.
FAQ
Häufige Fragen
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter (UBO)?
In der Regel die natuerliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte haelt oder kontrolliert, oder die auf andere Weise Kontrolle ausuebt.
Welche Frist gilt fuer die RBE-Erklaerung?
Die Erklaerung oder ihre Aktualisierung muss grundsaetzlich innerhalb eines Monats nach der Aenderung des wirtschaftlich Berechtigten erfolgen.
Was droht bei einer Versaeumnis?
Strafrechtliche Sanktionen, insbesondere Geldstrafen, bei fehlender oder unrichtiger Erklaerung.
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