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CERNOLAW FIRM

Gesellschaften und Rechtstraeger

Eine SPF in Luxemburg gruenden

Die SPF (Gesellschaft zur Verwaltung von Familienvermoegen) ist eine luxemburgische Struktur, die dem Halten von Finanzvermoegen durch natuerliche Personen vorbehalten ist. Sie darf keinerlei Handelstaetigkeit ausueben und geniesst ein besonderes Steuerregime. Die Kanzlei prueft die Zulaessigkeit und gruendet sie.

Die SPF, geschaffen durch das Gesetz vom 11. Mai 2007, dient ausschliesslich der Verwaltung von Privatvermoegen (Wertpapiere, liquide Mittel, Finanzinstrumente). Ihr ist jede Handelstaetigkeit untersagt, und sie darf kein Betriebsimmobilienvermoegen unmittelbar halten.

Cerno Law Firm prueft die Eignung der SPF fuer Ihre Situation und begleitet ihre Gruendung und ihren Betrieb.

Der Bedarf

Sie moechten ein privates Finanzvermoegen unterbringen und verwalten.

Die SPF unterliegt strengen Beschraenkungen, die nicht ueberschritten werden duerfen.

Das Risiko

Eine unzulaessige Taetigkeit fuehrt zum Verlust des SPF-Regimes; Halten verbotener Vermoegenswerte.

Eine unangemessene Nutzung setzt einer Umqualifizierung aus.

Unsere Leistung

Pruefung der Zulaessigkeit, Wahl der Traegerform, Erstellung der Satzung und Festlegung der zulaessigen Taetigkeiten.

Beratung zu den einzuhaltenden Grenzen, um das Regime zu bewahren.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Ein privates Wertpapierportfolio verwalten.
  • Ein familiaeres Vermoegenshalten organisieren.
  • Privatvermoegen und berufliche Taetigkeiten trennen.
  • Eine Vermoegensuebertragung vorbereiten.

Methode

Unser Vorgehen

  1. 1

    Informationsaufnahme

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.

  2. 2

    Anwaltliche Prüfung

    Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.

  3. 3

    Transparentes Angebot

    Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.

  4. 4

    Juristische Arbeit

    Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.

  5. 5

    Nachverfolgung und Lieferung

    Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.

Erforderliche Dokumente

  • Art der unterzubringenden Vermoegenswerte
  • Identitaet der Beguenstigten (natuerliche Personen)
  • Vermoegensziele

Ergebnisse

  • Pruefung der SPF-Zulaessigkeit
  • Satzung
  • Rahmen der zulaessigen Taetigkeiten

Richtwerte zur Dauer

Gruendung innerhalb von ein bis zwei Wochen, je nach Traegerform und Formalitaeten.

Angekuendigter Festpreis

Je nach Traegerform und Komplexitaet des Vermoegens.

Angebot anfordern

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf eine SPF halten?

Ausschliesslich natuerliche Personen, die im Rahmen der Verwaltung ihres Privatvermoegens handeln, oder Vermoegenstraeger, die fuer sie handeln.

Darf eine SPF eine Handelstaetigkeit ausueben?

Nein. Jede Handelstaetigkeit ist untersagt und fuehrt zum Verlust des SPF-Regimes.

Darf die SPF Immobilien halten?

Nicht unmittelbar zu Betriebszwecken; sie darf unter bestimmten Voraussetzungen Gesellschaftsanteile halten. Die Kanzlei prueft jeden Einzelfall.

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Beschreiben Sie Ihre Situation: Sie erhalten eine erste Einschätzung und ein transparentes Angebot, unverbindlich. Eine feste Ansprechpartnerin, von Anfang bis Ende.