Arbeitsrecht
Arbeitsrecht Anwalt in Luxemburg
Die Kanzlei berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Luxemburg: Arbeitsverträge, Kündigung, Aufhebung, Mobbing und Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.
Das luxemburgische Arbeitsrecht ist schützend und durch strenge Fristen geregelt, insbesondere wenn es um Kündigungen geht.
Die Kanzlei sichert Ihre HR-Entscheidungen ab und verteidigt Ihre Rechte, auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite.
Der Bedarf
Einstellung, Vertragsänderung, Kündigung, einvernehmliche Trennung: Jede Phase birgt ein Streitrisiko.
Auf Arbeitnehmerseite bedeutet die Anfechtung einer Kündigung, kurze Fristen einzuhalten.
Das Risiko
Eine ordnungswidrige Kündigung setzt den Arbeitgeber Entschädigungen aus; auf Arbeitnehmerseite unterliegt eine Klage gegen eine Kündigung einer strengen Frist (oft 3 Monate).
Ein Schreiben mit zu vagen Kündigungsgründen kann ausreichen, um eine Kündigung rechtswidrig zu machen.
Wie die Kanzlei hilft
Erstellung und Absicherung von Verträgen und Verfahren, Begleitung bei Kündigungen und Aufhebungen sowie Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Die Kanzlei berät frühzeitig, um Streitigkeiten zu vermeiden, und verteidigt mit Nachdruck, wenn ein Streit unvermeidbar ist. Unsere digitalen Werkzeuge organisieren nur die Informationsaufnahme; die Beratung und Vertretung stammen von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Einen Arbeitsvertrag erstellen oder absichern.
- Eine Kündigung vorbereiten oder anfechten.
- Eine einvernehmliche Aufhebung verhandeln.
- Bei Mobbing oder einem Lohnstreit tätig werden.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Den Arbeitsvertrag und etwaige Nachträge
- • Ausgetauschte Schreiben und Schriftwechsel
- • Lohnabrechnungen und eine Chronologie der Ereignisse
Ergebnisse
- • Abgesicherte Verträge und Verfahren
- • Eine Kündigungs- oder Verteidigungsstrategie
- • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Richtwerte zur Dauer
Im Fall einer Kündigung ist die Frist zur Anfechtung kurz: Sie sollten sich ohne Verzögerung beraten lassen. Die Kanzlei handelt bei Bedarf dringlich.
Im Voraus mitgeteilte Honorare
Festpreis für die Beratung oder Honorare je Phase des Streits, vor jeder Beauftragung mitgeteilt, ab 1 500 EUR.
FAQ
Häufige Fragen
Welche Frist gilt in Luxemburg, um eine Kündigung anzufechten?
Die Frist zur Anfechtung einer Kündigung in Luxemburg ist kurz: Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich innerhalb einer strengen Frist handeln, oft 3 Monate ab der Zustellung oder Mitteilung der Gründe. Es ist unerlässlich, sich sofort beraten zu lassen.
Berät die Kanzlei Arbeitgeber?
Ja, die Kanzlei berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, sofern kein Interessenkonflikt im selben Mandat besteht.
Ist eine einvernehmliche Aufhebung möglich?
Ja, eine einvernehmliche Aufhebung ist möglich: Eine Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen ist oft einem Streit vorzuziehen, und die Kanzlei sichert ihre Bedingungen ab.
Sprechen wir über Ihr Anliegen
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