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CERNOLAW FIRM

Migration und Mobilitaet

Arbeitserlaubnis in Luxemburg

Ein Drittstaatsangehoeriger, der in Luxemburg eine abhaengige Beschaeftigung ausueben moechte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung fuer Arbeitnehmer erhalten. Das Verfahren setzt insbesondere eine Meldung der offenen Stelle durch den Arbeitgeber und eine Pruefung des Arbeitsmarktes voraus. Die Kanzlei steuert den Vorgang sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers.

Die luxemburgische Arbeitserlaubnis verbindet Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Jeder hat eine Rolle im Verfahren, und eine schlecht koordinierte Akte scheitert.

Cerno Law Firm koordiniert das Ganze (Stellenmeldung, Genehmigung, Aufenthaltstitel) fuer eine abgesicherte Einstellung.

Der Bedarf

Sie moechten in Luxemburg arbeiten oder einen Arbeitnehmer von ausserhalb der EU einstellen.

Das Verfahren umfasst koordinierte Schritte zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behoerde.

Das Risiko

Ablehnung mangels Stellenmeldung, Aufnahme der Beschaeftigung ohne Titel (illegale Arbeit), Fristen, die die Einstellung verzoegern.

Eine Beschaeftigung ohne Genehmigung setzt Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sanktionen aus.

Unsere Leistung

Strukturierung des Verfahrens, Meldung der offenen Stelle, Antrag auf Genehmigung und Aufenthaltstitel, Nachverfolgung.

Compliance-Beratung fuer den Arbeitgeber.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Eine Aufenthaltsgenehmigung fuer Arbeitnehmer erhalten.
  • Einen Arbeitnehmer von ausserhalb der EU regelkonform einstellen.
  • Eine Beschaeftigungssituation legalisieren.
  • Einen Arbeitgeberwechsel vorbereiten.

Methode

Unser Vorgehen

  1. 1

    Informationsaufnahme

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.

  2. 2

    Anwaltliche Prüfung

    Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.

  3. 3

    Transparentes Angebot

    Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.

  4. 4

    Juristische Arbeit

    Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.

  5. 5

    Nachverfolgung und Lieferung

    Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.

Erforderliche Dokumente

  • Vertrag oder Einstellungszusage
  • Abschluesse und berufliche Nachweise
  • Reisepass und Personenstandsurkunden

Ergebnisse

  • Verfahren der Arbeitserlaubnis
  • Antrag auf Aufenthaltstitel
  • Verwaltungsbegleitung

Richtwerte zur Dauer

Variabel je nach Pruefung des Arbeitsmarktes und Behoerde; eine vollstaendige Akte begrenzt die Fristen.

Angekuendigte Pauschale

Je nach Profil und Rolle (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber).

Angebot anfordern

FAQ

Häufige Fragen

Ist eine Genehmigung erforderlich, bevor man zu arbeiten beginnt?

Ja, der Drittstaatsangehoerige muss ueber den Titel verfuegen, der ihn zum Aufenthalt und zur Arbeit berechtigt, bevor er die Stelle antritt; Arbeit ohne Titel ist illegal.

Was ist die Meldung der offenen Stelle?

Eine Formalitaet, mit der der Arbeitgeber die Stelle der ADEM meldet; ein vorgelagerter Schritt, der die Pruefung des Arbeitsmarktes vor der Genehmigung ermoeglicht.

Ist die Blaue Karte eine Arbeitserlaubnis?

Es handelt sich um einen eigenstaendigen Titel, der hochqualifizierten Beschaeftigungen vorbehalten und oft vorteilhafter ist. Die Kanzlei leitet Sie zum passenden Titel.

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Beschreiben Sie Ihre Situation: Sie erhalten eine erste Einschätzung und ein transparentes Angebot, unverbindlich. Eine feste Ansprechpartnerin, von Anfang bis Ende.