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CERNOLAW FIRM

Beitreibung und Handelsrecht

CMR-Transportstreitigkeiten in Luxemburg

Das CMR-Uebereinkommen (1956) regelt den internationalen Strassengueterverkehr: Es legt die Haftung des Frachtfuehrers bei Verlust, Beschaedigung oder Verspaetung fest, begrenzt die Entschaedigung und sieht strenge Reklamations- und Verjaehrungsfristen vor (grundsaetzlich ein Jahr). Die Kanzlei vertritt Verlader, Spediteure und Frachtfuehrer.

Ein CMR-Streit wird oft anhand der Fristen und Vorbehalte gewonnen oder verloren: Eine verspaetete Reklamation oder schlecht formulierte Vorbehalte koennen den Entschaedigungsanspruch entfallen lassen.

Cerno Law Firm handelt sowohl fuer Verlader als auch fuer Frachtfuehrer und Versicherer, von der Feststellung der Beschaedigung bis zur Haftungsklage.

Der Bedarf

Ware bei einem internationalen Transport verloren, beschaedigt oder verspaetet geliefert.

Die CMR-Regeln sind technisch und die Fristen kurz.

Das Risiko

Verspaetete Reklamation, unzureichende Vorbehalte, ueberschrittene einjaehrige Verjaehrung, falsch eingeschaetzte Haftungshoechstgrenze.

Ohne schnelle Reaktion erlischt der Entschaedigungsanspruch.

Unsere Leistung

Pruefung der CMR-Haftung, Formalisierung der Vorbehalte und Reklamationen, Entschaedigungsklage oder Verteidigung.

Koordination mit Versicherern und Sachverstaendigen.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Eine Entschaedigung fuer Verlust oder Beschaedigung verlangen.
  • Eine Inanspruchnahme des Frachtfuehrers bestreiten.
  • Gegen eine Lieferverspaetung vorgehen.
  • Vorbehalte sichern und Fristen wahren.

Methode

Unser Vorgehen

  1. 1

    Informationsaufnahme

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.

  2. 2

    Anwaltliche Prüfung

    Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.

  3. 3

    Transparentes Angebot

    Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.

  4. 4

    Juristische Arbeit

    Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.

  5. 5

    Nachverfolgung und Lieferung

    Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.

Erforderliche Dokumente

  • CMR-Frachtbrief und Lieferscheine
  • Fotos/Schadensprotokolle und Vorbehalte
  • Rechnungen und Warenwert

Ergebnisse

  • Pruefung der CMR-Haftung
  • Reklamation oder Verteidigung
  • Gegebenenfalls Entschaedigungsklage

Richtwerte zur Dauer

Die CMR-Verjaehrung betraegt grundsaetzlich ein Jahr (drei Jahre bei grobem Verschulden/Vorsatz): Es ist ohne Verzoegerung zu handeln.

Angekuendigte Honorare

Beratungspauschale oder pro Phase des Streitverfahrens.

Angebot anfordern

FAQ

Häufige Fragen

Wie lang ist die Verjaehrungsfrist im CMR-Bereich?

Grundsaetzlich ein Jahr ab der Lieferung (oder dem vorgesehenen Datum), verlaengert auf drei Jahre bei einem Verschulden, das dem Vorsatz gleichgestellt wird. Reklamationen muessen zudem rasch formuliert werden.

Ist die Haftung des Frachtfuehrers begrenzt?

Ja, die CMR begrenzt die Entschaedigung (grundsaetzlich pro Kilogramm fehlenden Bruttogewichts), ausser bei einer Wertdeklaration oder grobem Verschulden.

Muessen bei der Lieferung Vorbehalte erklaert werden?

Ja, praezise und fristgerechte Vorbehalte sind wesentlich: Andernfalls gilt die Ware als in gutem Zustand empfangen.

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Beschreiben Sie Ihre Situation: Sie erhalten eine erste Einschätzung und ein transparentes Angebot, unverbindlich. Eine feste Ansprechpartnerin, von Anfang bis Ende.