Uebergreifende Praxisbereiche
Anwalt fuer Gesellschafterstreitigkeiten in Luxemburg
Gesellschafterstreitigkeiten umfassen Aktionaerskonflikte: Blockaden der Gesellschaft, Mehrheits- oder Minderheitsmissbrauch, Ausschlussantrag, Geschaeftsfuehrungspruefung, Anfechtung von Entscheidungen. Die Kanzlei verteidigt Ihre Interessen und sucht den wirksamsten Austritt, verhandelt oder gerichtlich.
Ein Konflikt zwischen Gesellschaftern kann eine rentable Gesellschaft laehmen: blockierte Entscheidungen, eingefrorene Dividenden, stillstehende Governance. Je laenger er andauert, desto mehr verschlechtern sich der Wert des Unternehmens und die Beziehungen.
Cerno Law Firm bewertet Ihre Position, aktiviert die einschlaegigen rechtlichen Hebel (Geschaeftsfuehrungspruefung, Mehrheits- oder Minderheitsmissbrauch, Ausschluss, Austritt) und bevorzugt, wenn moeglich, einen beherrschten verhandelten Austritt statt eines verlaengerten Rechtsstreits.
Der Bedarf
Sie sind in einem Konflikt mit einem oder mehreren Gesellschaftern, und die Gesellschaft ist blockiert oder bedroht.
Sie moechten die Situation aufloesen, abgefunden werden oder zu guten Bedingungen austreten.
Das Risiko
Dauerhafte Blockade der Gesellschaft, Mehrheits- oder Minderheitsmissbrauch, Wertverlust, anfechtbare Entscheidungen.
Ein schlecht gefuehrter Konflikt versandet in einem kostspieligen Rechtsstreit und entwertet das Unternehmen fuer alle Gesellschafter.
Das Taetigwerden der Kanzlei
Cerno Law Firm, eine bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassene Anwaltskanzlei, analysiert die Gesellschaftervereinbarung und die Satzung, qualifiziert die Missbraeuche und Blockaden und setzt die geeigneten Hebel ein: Geschaeftsfuehrungspruefung, Ausschluss oder Austritt, verhandelter Austritt oder gerichtliche Klage.
Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, die Erhebung der Unterlagen und die Nachverfolgung des Mandats zu vereinfachen; sie ersetzen niemals die Beratung durch den Anwalt, der die Prozessstrategie festlegt und Ihre Interessen verteidigt.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Eine durch einen Gesellschafterkonflikt gelaehmte Gesellschaft entsperren.
- Einen Mehrheits- oder Minderheitsmissbrauch feststellen lassen.
- Eine Geschaeftsfuehrungspruefung oder den Ausschluss eines Gesellschafters beantragen.
- Einen Austritt oder einen Anteilsrueckkauf zu guten Bedingungen verhandeln.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Satzung und Gesellschaftervereinbarung der Gesellschaft
- • Versammlungsprotokolle und angefochtene Entscheidungen
- • Schriftwechsel und Inverzugsetzungen zwischen Gesellschaftern
- • Abschluesse und Bewertungsunterlagen
Ergebnisse
- • Analyse der Position und der Hebel
- • Strategie der Entsperrung oder des Austritts
- • Gefuehrte Verhandlung oder gerichtliche Klage
Richtwerte zur Dauer
Die Dauer haengt vom gewaehlten Weg ab: Ein verhandelter Austritt fuehrt schneller zum Ziel als ein Rechtsstreit, dessen Fristen denen des Gerichts folgen.
Ausgewiesene Honorare
Die Fuehrung eines Gesellschafterstreits wird je nach gewaehltem Weg und Komplexitaet beziffert, ab 1 500 EUR. Eine erste Bewertungsberatung wird ab 175 EUR netto angeboten.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist ein Mehrheits- oder Minderheitsmissbrauch?
Ein Mehrheitsmissbrauch ist eine gegen das Gesellschaftsinteresse allein zugunsten der Mehrheitsgesellschafter getroffene Entscheidung; der Minderheitsmissbrauch ist die ungerechtfertigte Blockade einer wesentlichen Entscheidung durch einen Minderheitsgesellschafter. Die Kanzlei qualifiziert und sanktioniert diese Situationen.
Kann man einen Gesellschafter ausschliessen?
Je nach Satzung, Gesellschaftervereinbarung und Gesetz koennen ein Ausschluss oder ein Austritt in bestimmten Faellen in Betracht kommen. Die Kanzlei prueft die Voraussetzungen und setzt ihn um.
Was ist die Geschaeftsfuehrungspruefung?
Eine Massnahme, die es unter Voraussetzungen erlaubt, bestimmte Geschaeftsfuehrungsvorgaenge durch einen Sachverstaendigen pruefen zu lassen, wenn ein Gesellschafter Unregelmaessigkeiten vermutet. Die Kanzlei beurteilt ihre Zweckmaessigkeit.
Ist es besser zu verhandeln oder vor Gericht zu gehen?
Ein verhandelter Austritt ist oft schneller und erhaelt den Wert; doch der Druck einer gerichtlichen Klage ist manchmal notwendig. Die Kanzlei waehlt den fuer Sie wirksamsten Weg.
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