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CERNOLAW FIRM

Uebergreifende Praxisbereiche

Gesellschaftssekretariat in Luxemburg

Das Gesellschaftssekretariat besteht darin, im Laufe des Jahres das Gesellschaftsleben einer luxemburgischen Gesellschaft zu fuehren: Einberufung und Durchfuehrung der Gesellschafterversammlungen, Aktualisierung der gesetzlichen Register, Nachverfolgung des RBE und der wirtschaftlich Berechtigten, Erstellung der Vereinbarungen und Protokolle. Die Kanzlei stellt diese wiederkehrende Nachverfolgung in einem kontrollierten Rahmen sicher.

Das Leben einer Gesellschaft endet nicht mit ihrer Gruendung: Jedes Jahr kehren Pflichten wieder (Genehmigung der Abschluesse, Aktualisierung der Register, RBE-Erklaerungen), und das geringste Versaeumnis exponiert die Gesellschaft und ihre Geschaeftsfuehrer. Ein sorgfaeltiges Gesellschaftssekretariat vermeidet diese blinden Flecken.

Cerno Law Firm uebernimmt diese wiederkehrende Nachverfolgung fuer Gesellschaften, Holdings und Gruppen: Wir fuehren die Register, organisieren die Versammlungen und dokumentieren die Governance im Sinne einer fortlaufenden Compliance.

Der Bedarf

Sie muessen jedes Jahr die Versammlungen, die gesetzlichen Register und die Erklaerungen der wirtschaftlich Berechtigten aktuell halten.

Intern werden diese wiederkehrenden Aufgaben oft aufgeschoben, schlecht dokumentiert oder vergessen.

Das Risiko

Nicht konforme Register, nicht aktualisiertes RBE, ordnungswidrige Versammlungen, mangels Protokoll anfechtbare Entscheidungen.

Eine schlecht gefuehrte Governance schwaecht die Gesellschaft bei einer Pruefung, einer Veraeusserung oder einem Gesellschafterstreit.

Das Taetigwerden der Kanzlei

Cerno Law Firm, eine bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassene Anwaltskanzlei, organisiert die Gesellschafterversammlungen, aktualisiert die gesetzlichen Register, verfolgt das RBE nach und erstellt Vereinbarungen und Protokolle im Rahmen einer wiederkehrenden Jahrespauschale.

Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, die Erhebung der Informationen, die Qualifizierung des Mandats und die Nachverfolgung der Fristen zu vereinfachen; sie ersetzen niemals die Beratung durch den Anwalt, der jede Governance-Urkunde validiert und absichert.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Die jaehrliche Gesellschafterversammlung zur Genehmigung der Abschluesse organisieren.
  • Die gesetzlichen Register nach einer Kapitalmassnahme aktualisieren.
  • Die RBE-Erklaerung der wirtschaftlich Berechtigten aktualisieren.
  • Eine Geschaeftsfuehrungsentscheidung durch ein wirksames Protokoll dokumentieren.

Methode

Unser Vorgehen

  1. 1

    Informationsaufnahme

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.

  2. 2

    Anwaltliche Prüfung

    Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.

  3. 3

    Transparentes Angebot

    Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.

  4. 4

    Juristische Arbeit

    Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.

  5. 5

    Nachverfolgung und Lieferung

    Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.

Erforderliche Dokumente

  • Satzung und bestehende Register der Gesellschaft
  • Jahresabschluesse und gegebenenfalls Lagebericht
  • Kontaktdaten der Gesellschafter und Geschaeftsfuehrer
  • Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten

Ergebnisse

  • Durchfuehrung der Versammlungen und Protokolle
  • Aktuelle gesetzliche Register und RBE
  • Vereinbarungen und Governance-Nachverfolgung

Richtwerte zur Dauer

Die Nachverfolgung wird ueber das Jahr nach dem gesetzlichen Kalender organisiert; jede Frist (Versammlung, Hinterlegung, RBE-Aktualisierung) wird von der Kanzlei antizipiert.

Ausgewiesene Honorare

Das Gesellschaftssekretariat ist Gegenstand einer wiederkehrenden Jahrespauschale, ab 1 500 EUR, kalibriert nach der Anzahl der Gesellschaften und dem Volumen der Urkunden. Eine erste Diagnose wird ab 175 EUR netto angeboten.

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FAQ

Häufige Fragen

Was ist das Gesellschaftssekretariat einer Gesellschaft?

Es ist die wiederkehrende Nachverfolgung des Gesellschaftslebens: Gesellschafterversammlungen, gesetzliche Register, RBE, Vereinbarungen und Protokolle. In Luxemburg stellt die Kanzlei dies in einem konformen Rahmen und unter einer Jahrespauschale sicher.

Ersetzt das Gesellschaftssekretariat den Anwalt?

Nein. Es ist gerade ein Anwalt, der die Governance fuehrt und validiert. Die digitalen Werkzeuge der Kanzlei erleichtern die Erhebung der Informationen, doch die Beratung und die Absicherung der Urkunden bleiben die des Anwalts.

Muss das RBE jedes Jahr aktualisiert werden?

Das Register der wirtschaftlich Berechtigten muss die Realitaet jederzeit widerspiegeln und bei jeder Aenderung aktualisiert werden. Die Kanzlei ueberwacht diese Entwicklungen im Rahmen der wiederkehrenden Nachverfolgung.

Gilt die Pauschale fuer mehrere Gesellschaften?

Ja, die Jahrespauschale wird nach der Anzahl der Gesellschaften und dem Volumen der Urkunden kalibriert; sie wird vor jeder Beauftragung ausgewiesen.

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