Familie und Streitbeilegung
Internationale Erbfolge in Luxemburg
Bei einer grenzueberschreitenden Erbfolge in Luxemburg bestimmt die Europaeische Verordnung 650/2012 grundsaetzlich das Recht des letzten gewoehnlichen Aufenthalts des Erblassers, sofern dieser nicht das Recht seiner Staatsangehoerigkeit gewaehlt hat (professio juris). Sie schafft zudem das Europaeische Nachlasszeugnis, das die Ausuebung der Rechte in der EU erleichtert. Die Kanzlei sichert die Planung und die Abwicklung ab.
Sobald ein Nachlass einen Auslandsbezug aufweist (Aufenthalt, Vermoegen oder Erben im Ausland), wird die Frage des anwendbaren Rechts zentral und kann die Erwartungen der Erben grundlegend verschieben.
Cerno Law Firm antizipiert diese Fragen (Abfassung von Verfuegungen, Rechtswahl) und koordiniert die grenzueberschreitende Abwicklung.
Der Bedarf
Ein Nachlass betrifft mehrere Laender (Aufenthalt, Vermoegen, Erben).
Das anwendbare Recht kann vom erwarteten abweichen und die Erbteile veraendern.
Das Risiko
Anwendung eines nicht antizipierten Rechts, Streit zwischen Erben, Blockade von Vermoegen im Ausland, Doppelbesteuerung.
Ohne Planung kann die Erbfolge nach unguenstigen Regeln ablaufen.
Unser Taetigwerden
Bestimmung des anwendbaren Rechts, Beratung zur professio juris, Erlangung des Europaeischen Nachlasszeugnisses, Koordination der Abwicklung.
Abstimmung mit Notaren und auslaendischen Beratern.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Eine Erbfolge mit Vermoegen in mehreren Laendern planen.
- Das anwendbare Recht waehlen (professio juris).
- Ein Europaeisches Nachlasszeugnis erlangen.
- Eine streitige grenzueberschreitende Erbfolge abwickeln.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Personenstand und etwaiges Testament
- • Verzeichnis des Vermoegens und seiner Belegenheit
- • Liste der Erben und ihres Wohnsitzes
Ergebnisse
- • Analyse des anwendbaren Rechts
- • Beratung zur Planung
- • Koordination der Abwicklung
Richtwerte zur Dauer
Je nach den betroffenen Laendern und der Komplexitaet unterschiedlich; eine vorausschauende Planung verringert Blockaden.
Nach Angebot
Je nach Anzahl der Rechtsordnungen und der Komplexitaet des Vermoegens.
FAQ
Häufige Fragen
Welches Recht regelt eine internationale Erbfolge in Luxemburg?
Nach der EU-Verordnung 650/2012 grundsaetzlich das Recht des letzten gewoehnlichen Aufenthalts des Erblassers, es sei denn, dieser hat das Recht seiner Staatsangehoerigkeit gewaehlt (professio juris).
Was ist das Europaeische Nachlasszeugnis?
Ein durch die Verordnung 650/2012 geschaffenes Dokument, mit dem Erben und Testamentsvollstrecker ihre Stellung nachweisen und ihre Rechte in den anderen Mitgliedstaaten ausueben koennen.
Kann man das auf seine Erbfolge anwendbare Recht waehlen?
Ja, man kann das Recht seiner Staatsangehoerigkeit waehlen (professio juris), vorzugsweise durch eine klare testamentarische Verfuegung. Die Kanzlei beraet Sie dabei.
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