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CERNOLAW FIRM

Familie und Streitbeilegung

Internationale Erbfolge in Luxemburg

Bei einer grenzueberschreitenden Erbfolge in Luxemburg bestimmt die Europaeische Verordnung 650/2012 grundsaetzlich das Recht des letzten gewoehnlichen Aufenthalts des Erblassers, sofern dieser nicht das Recht seiner Staatsangehoerigkeit gewaehlt hat (professio juris). Sie schafft zudem das Europaeische Nachlasszeugnis, das die Ausuebung der Rechte in der EU erleichtert. Die Kanzlei sichert die Planung und die Abwicklung ab.

Sobald ein Nachlass einen Auslandsbezug aufweist (Aufenthalt, Vermoegen oder Erben im Ausland), wird die Frage des anwendbaren Rechts zentral und kann die Erwartungen der Erben grundlegend verschieben.

Cerno Law Firm antizipiert diese Fragen (Abfassung von Verfuegungen, Rechtswahl) und koordiniert die grenzueberschreitende Abwicklung.

Der Bedarf

Ein Nachlass betrifft mehrere Laender (Aufenthalt, Vermoegen, Erben).

Das anwendbare Recht kann vom erwarteten abweichen und die Erbteile veraendern.

Das Risiko

Anwendung eines nicht antizipierten Rechts, Streit zwischen Erben, Blockade von Vermoegen im Ausland, Doppelbesteuerung.

Ohne Planung kann die Erbfolge nach unguenstigen Regeln ablaufen.

Unser Taetigwerden

Bestimmung des anwendbaren Rechts, Beratung zur professio juris, Erlangung des Europaeischen Nachlasszeugnisses, Koordination der Abwicklung.

Abstimmung mit Notaren und auslaendischen Beratern.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Eine Erbfolge mit Vermoegen in mehreren Laendern planen.
  • Das anwendbare Recht waehlen (professio juris).
  • Ein Europaeisches Nachlasszeugnis erlangen.
  • Eine streitige grenzueberschreitende Erbfolge abwickeln.

Methode

Unser Vorgehen

  1. 1

    Informationsaufnahme

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.

  2. 2

    Anwaltliche Prüfung

    Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.

  3. 3

    Transparentes Angebot

    Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.

  4. 4

    Juristische Arbeit

    Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.

  5. 5

    Nachverfolgung und Lieferung

    Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.

Erforderliche Dokumente

  • Personenstand und etwaiges Testament
  • Verzeichnis des Vermoegens und seiner Belegenheit
  • Liste der Erben und ihres Wohnsitzes

Ergebnisse

  • Analyse des anwendbaren Rechts
  • Beratung zur Planung
  • Koordination der Abwicklung

Richtwerte zur Dauer

Je nach den betroffenen Laendern und der Komplexitaet unterschiedlich; eine vorausschauende Planung verringert Blockaden.

Nach Angebot

Je nach Anzahl der Rechtsordnungen und der Komplexitaet des Vermoegens.

Angebot anfordern

FAQ

Häufige Fragen

Welches Recht regelt eine internationale Erbfolge in Luxemburg?

Nach der EU-Verordnung 650/2012 grundsaetzlich das Recht des letzten gewoehnlichen Aufenthalts des Erblassers, es sei denn, dieser hat das Recht seiner Staatsangehoerigkeit gewaehlt (professio juris).

Was ist das Europaeische Nachlasszeugnis?

Ein durch die Verordnung 650/2012 geschaffenes Dokument, mit dem Erben und Testamentsvollstrecker ihre Stellung nachweisen und ihre Rechte in den anderen Mitgliedstaaten ausueben koennen.

Kann man das auf seine Erbfolge anwendbare Recht waehlen?

Ja, man kann das Recht seiner Staatsangehoerigkeit waehlen (professio juris), vorzugsweise durch eine klare testamentarische Verfuegung. Die Kanzlei beraet Sie dabei.

Sprechen wir über Ihr Anliegen

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