Compliance und Governance
Verwaltungsratsmitglied und Geschaeftsleiter einer Gesellschaft in Luxemburg
Das Verwaltungsratsmitglied oder der Geschaeftsfuehrer einer luxemburgischen Gesellschaft verfuegt ueber weitreichende Befugnisse, haftet jedoch zivilrechtlich, ja sogar strafrechtlich, bei einem Geschaeftsfuehrungsfehler, einem Verstoss gegen die Satzung oder das Gesetz. Seine Eigenschaft und seine Praesenz zaehlen auch fuer die Substanz (ATAD III). Die Kanzlei beraet Geschaeftsleiter und regelt ihre Stellung.
Ein Geschaeftsleitermandat anzunehmen, ist nicht belanglos: Befugnisse, Sorgfaltspflicht und persoenliche Exposition muessen verstanden und geregelt werden.
Cerno Law Firm sichert die Stellung des Geschaeftsleiters, seine Befugnisse und seinen Schutz ab und unterstuetzt ihn im Falle einer Inanspruchnahme.
Der Bedarf
Sie sind (oder werden) Geschaeftsleiter einer luxemburgischen Gesellschaft.
Ihre Befugnisse und Ihre Haftung muessen klar definiert sein.
Das Risiko
Persoenliche Haftung fuer Geschaeftsfuehrungsfehler, Inanspruchnahme bei Schwierigkeiten, Exposition gegenueber der Zahlungsunfaehigkeit der Gesellschaft.
Ein schlecht geregeltes Mandat setzt den Geschaeftsleiter aus.
Unsere Leistung
Festlegung der Befugnisse und der Governance in der Satzung, Beratung zu den Pflichten und zum Schutz des Geschaeftsleiters, Unterstuetzung im Streitfall.
Beruecksichtigung der Substanz fuer Verwaltungsratsmitglieder von Holdings.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Die Stellung und die Befugnisse eines Geschaeftsleiters regeln.
- Die Geschaeftsfuehrungshaftung bewerten und begrenzen.
- Eine Abberufung oder einen Governance-Konflikt handhaben.
- Die Substanz eines Verwaltungsratsmandats sicherstellen.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Satzung und Governance-Organigramm
- • Mandat und Vollmachten
- • Gegebenenfalls Elemente des Streits
Ergebnisse
- • Rahmen der Befugnisse und Pflichten
- • Beratung zum Schutz des Geschaeftsleiters
- • Unterstuetzung im Falle einer Inanspruchnahme
Richtwerte zur Dauer
Schnelle Beratung; Streitigkeiten folgen dem Zeitplan des zustaendigen Gerichts.
Angekuendigte Honorare
Beratungspauschale oder pro Mandat fuer Streitigkeiten.
FAQ
Häufige Fragen
Wie haftet ein Geschaeftsleiter in Luxemburg?
Der Geschaeftsleiter haftet fuer Geschaeftsfuehrungsfehler, Verstoesse gegen die Satzung und das Gesetz; seine Haftung kann von der Gesellschaft, den Gesellschaftern oder Dritten geltend gemacht werden und verschaerft sich bei Zahlungsunfaehigkeit.
Kann ein Geschaeftsleiter abberufen werden?
Ja, nach den satzungsmaessigen und gesetzlichen Bedingungen; eine missbraeuchliche Abberufung kann jedoch einen Entschaedigungsanspruch begruenden. Die Kanzlei sichert diese Situationen ab.
Zaehlt der Geschaeftsleiter fuer die Substanz?
Ja, bei Holdings sind die Qualifikation und die tatsaechliche Praesenz des Geschaeftsleiters in Luxemburg ein Substanzelement im Hinblick auf ATAD III.
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