Aller au contenu
CERNOLAW FIRM

Migration und Mobilitaet

Familienzusammenfuehrung in Luxemburg

Die Familienzusammenfuehrung ermoeglicht es einer Person mit rechtmaessigem Aufenthalt in Luxemburg, ihren Ehepartner und ihre minderjaehrigen Kinder nachzuholen, unter den Voraussetzungen stabiler Einkuenfte, angemessenen Wohnraums und einer Krankenversicherung. Inhaber einer Blauen Karte geniessen erleichterte Bedingungen. Die Kanzlei stellt die Akte zusammen und verteidigt sie.

Die Familienzusammenfuehrung ist ein geregeltes Recht: Die Qualitaet der Akte (Einkuenfte, Wohnraum, Personenstand) bestimmt die Zustimmung und die Fristen.

Cerno Law Firm sichert den Antrag ab, plant heikle Unterlagen voraus (auslaendischer Personenstand) und handelt im Falle einer Ablehnung.

Der Bedarf

Sie moechten Ihre Familie nach Luxemburg nachholen.

Die Voraussetzungen an Einkuenfte, Wohnraum und Personenstand muessen erfuellt und nachgewiesen werden.

Das Risiko

Ablehnung wegen als unzureichend bewerteter Einkuenfte oder Wohnraums, angefochtener Personenstandsurkunden, verlaengerter Trennung der Familie.

Eine unvollstaendige Akte verzoegert oder blockiert die Zusammenfuehrung.

Unsere Leistung

Pruefung der Voraussetzungen, Zusammenstellung der Akte (Einkuenfte, Wohnraum, Personenstand), Einreichung und Nachverfolgung, etwaiger Rechtsbehelf.

Beratung zur Legalisierung und Uebersetzung auslaendischer Urkunden.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Ehepartner und minderjaehrige Kinder nachholen.
  • Von den erleichterten Bedingungen der Blauen Karte profitieren.
  • Eine familiaere Situation legalisieren.
  • Eine Ablehnung der Zusammenfuehrung anfechten.

Methode

Unser Vorgehen

  1. 1

    Informationsaufnahme

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.

  2. 2

    Anwaltliche Prüfung

    Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.

  3. 3

    Transparentes Angebot

    Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.

  4. 4

    Juristische Arbeit

    Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.

  5. 5

    Nachverfolgung und Lieferung

    Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.

Erforderliche Dokumente

  • Nachweise ueber Einkuenfte und Wohnraum
  • Personenstandsurkunden (Heirat, Geburt)
  • Aufenthaltstitel des Zusammenfuehrenden

Ergebnisse

  • Eingereichte Akte zur Zusammenfuehrung
  • Verwaltungsbegleitung
  • Rechtsbehelf im Falle einer Ablehnung

Richtwerte zur Dauer

Die Fristen haengen von der Behoerde und der Vollstaendigkeit der Akte ab; die Kanzlei plant heikle Unterlagen voraus.

Angekuendigte Pauschale

Je nach Anzahl der Mitglieder und Komplexitaet des Personenstands.

Angebot anfordern

FAQ

Häufige Fragen

Wer kann seine Familie nachholen?

Eine Person mit rechtmaessigem Aufenthalt in Luxemburg, die die Voraussetzungen erfuellt (stabile Einkuenfte, angemessener Wohnraum, Krankenversicherung). Inhaber einer Blauen Karte haben erleichterte Bedingungen.

Welche Familienmitglieder sind betroffen?

Hauptsaechlich der Ehepartner und die minderjaehrigen Kinder; in besonderen Faellen koennen weitere Mitglieder betroffen sein.

Bereiten auslaendische Personenstandsurkunden Probleme?

Sie muessen oft legalisiert oder mit einer Apostille versehen und uebersetzt werden; die Kanzlei sichert diese Unterlagen ab, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Beschreiben Sie Ihre Situation: Sie erhalten eine erste Einschätzung und ein transparentes Angebot, unverbindlich. Eine feste Ansprechpartnerin, von Anfang bis Ende.