Uebergreifende Praxisbereiche
Internationale Mobilitaet in Luxemburg
Die internationale Mobilitaet umfasst die Entsendung, die Expatriierung und die internationalen Vertraege der Mitarbeiter mit Bezug zu Luxemburg. Die Kanzlei gestaltet diese Situationen vertraglich, sozial- und steuerrechtlich und schlaegt die Bruecke zwischen Arbeitsrecht und Einwanderungsrecht fuer konforme und beherrschte Mobilitaeten.
Einen Mitarbeiter nach oder aus Luxemburg zu versetzen wirft ineinandergreifende Fragen auf: welcher Vertrag, welches Sozialversicherungssystem, welche Besteuerung, welcher Aufenthaltstitel. Eine schlecht gestaltete Mobilitaet schafft Risiken sowohl fuer den Mitarbeiter als auch fuer den Arbeitgeber.
Cerno Law Firm verbindet Arbeitsrecht und Einwanderung, um Entsendungen, Expatriierungen und internationale Vertraege zu gestalten und die sozial- und steuerrechtliche Situation der Mobilitaet abzusichern.
Der Bedarf
Sie organisieren die Entsendung, die Expatriierung oder die internationale Mobilitaet eines Mitarbeiters nach oder aus Luxemburg.
Vertrag, Sozialsystem, Besteuerung und Aufenthaltstitel muessen gemeinsam gestaltet werden.
Das Risiko
Doppelte sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht, ungeeigneter Vertrag, nicht abgesicherte steuerliche Situation, fehlender Aufenthaltstitel.
Eine schlecht strukturierte Mobilitaet exponiert den Arbeitgeber gegenueber Nachforderungen und den Mitarbeiter gegenueber einem Verlust von Anspruechen.
Das Taetigwerden der Kanzlei
Cerno Law Firm, eine bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassene Anwaltskanzlei, gestaltet die Entsendung oder die Expatriierung, erstellt die internationalen Vertraege und sichert die sozial-, steuer- und aufenthaltsrechtlichen Bereiche ab, als Bruecke zwischen Arbeitsrecht und Einwanderung.
Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, die Erhebung der Informationen und die Nachverfolgung der Mobilitaetsdossiers zu vereinfachen; sie ersetzen niemals die Beratung durch den Anwalt, der die Gestaltung strukturiert und ihre Konformitaet absichert.
Rechtsgebiete
Wann Sie die Kanzlei einschalten
- Einen Mitarbeiter nach oder aus Luxemburg entsenden.
- Eine Expatriierung und ihren internationalen Vertrag gestalten.
- Das Sozial- und Steuersystem einer Mobilitaet absichern.
- Arbeitsvertrag und Aufenthaltstitel aufeinander abstimmen.
Methode
Unser Vorgehen
- 1
Informationsaufnahme
Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.
- 2
Anwaltliche Prüfung
Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.
- 3
Transparentes Angebot
Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.
- 4
Juristische Arbeit
Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.
- 5
Nachverfolgung und Lieferung
Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.
Erforderliche Dokumente
- • Aktuelle Situation des Mitarbeiters und des Vertrags
- • Herkunfts- und Zielland der Mobilitaet
- • Verguetungselemente und Zusatzleistungen
- • Gegebenenfalls Informationen zum Aufenthaltstitel
Ergebnisse
- • Gestaltung der Mobilitaet
- • Erstellte internationale Vertraege
- • Sozial-, steuer- und aufenthaltsrechtliche Absicherung
Richtwerte zur Dauer
Die Fristen haengen von der Art der Mobilitaet und den betroffenen Behoerden ab; die Kanzlei plant Vertrag, Sozialsystem und Aufenthalt parallel.
Ausgewiesene Honorare
Die Gestaltung einer Mobilitaet wird je nach ihrer Komplexitaet (Entsendung, Expatriierung, sozial- und steuerrechtliche Bereiche) beziffert, ab 1 500 EUR. Eine erste Strukturierung wird ab 175 EUR netto angeboten.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Entsendung und Expatriierung?
Die Entsendung haelt grundsaetzlich fuer eine begrenzte Dauer die Anbindung an das Sozialsystem des Herkunftslandes aufrecht; die Expatriierung bindet den Mitarbeiter an das Aufnahmeland an. Die Wahl hat sozial- und steuerrechtliche Folgen, die die Kanzlei gestaltet.
Faellt die internationale Mobilitaet unter das Arbeitsrecht oder das Einwanderungsrecht?
Unter beide. Es ist gerade die Bruecke zwischen Arbeitsvertrag, Sozialsystem und Aufenthaltstitel, die beherrscht werden muss; die Kanzlei stimmt diese Bereiche aufeinander ab.
Wie vermeidet man eine doppelte sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht?
Durch eine angepasste Gestaltung und gegebenenfalls die anwendbaren Koordinierungsinstrumente. Die Kanzlei sichert das auf die Mobilitaet anwendbare System ab.
Ist ein internationaler Vertrag unverzichtbar?
Bei den meisten Mobilitaeten ja: Er legt das anwendbare Recht, die Verguetung und die Bedingungen fest. Die Kanzlei erstellt ihn und stimmt ihn mit dem Aufenthaltstitel ab.
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