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CERNOLAW FIRM

Familie und Streitbeilegung

Mobbing am Arbeitsplatz in Luxemburg

Psychisches oder sexuelles Mobbing am Arbeitsplatz begruendet die Haftung des Taeters und des Arbeitgebers, der zur Praevention und zur Reaktion verpflichtet ist. Der betroffene Arbeitnehmer verfuegt ueber Rechtsbehelfe (Unterlassung, Entschaedigung), und der Arbeitgeber muss nachweisen koennen, dass er gehandelt hat. Die Kanzlei unterstuetzt Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in der Praevention wie im Streitfall.

Mobbingfaelle entscheiden sich weitgehend am Beweis und an der Reaktion des Arbeitgebers: Dokumentieren, melden und zum richtigen Zeitpunkt handeln ist entscheidend.

Cerno Law Firm begleitet das Opfer beim Aufbau seiner Beweisakte und den Arbeitgeber bei der Einrichtung verteidigungsfaehiger Massnahmen.

Der Bedarf

Sie erleiden Mobbing oder sind als Arbeitgeber mit einer Meldung konfrontiert.

Beweis und Reaktion bestimmen den Ausgang.

Das Risiko

Fuer den Arbeitnehmer: eine unzureichend belegte Akte. Fuer den Arbeitgeber: Haftung wegen Untaetigkeit und Entschaedigung.

Das Ausbleiben einer Reaktion des Arbeitgebers verschaerft seine Exponiertheit.

Unser Taetigwerden

Auf Arbeitnehmerseite: Aufbau der Beweisakte und Rechtsbehelfe. Auf Arbeitgeberseite: Audit, interne Untersuchung, Massnahmen und Verteidigung.

Abstimmung mit etwaigen disziplinarischen Folgen.

Rechtsgebiete

Wann Sie die Kanzlei einschalten

  • Mobbing beenden und ahnden lassen.
  • Eine Entschaedigung erlangen.
  • Eine verteidigungsfaehige interne Untersuchung fuehren (Arbeitgeber).
  • Das Unternehmen gegen eine Meldung verteidigen.

Methode

Unser Vorgehen

  1. 1

    Informationsaufnahme

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über ein strukturiertes Formular oder ein erstes Gespräch. Unsere digitalen Werkzeuge dienen ausschliesslich dazu, diese Informationen zu ordnen und Zeit zu sparen.

  2. 2

    Anwaltliche Prüfung

    Maître Maglo prüft Ihre Situation, identifiziert die Rechtsfragen und bestätigt die Machbarkeit und den genauen Umfang des Mandats.

  3. 3

    Transparentes Angebot

    Sie erhalten ein klares Honorarangebot, einen Festpreis oder eine Spanne, vor jeder Beauftragung. Nichts wird ohne Ihre Zustimmung abgerechnet.

  4. 4

    Juristische Arbeit

    Die Kanzlei entwirft, verhandelt oder prozessiert je nach Bedarf. Jedes Arbeitsergebnis wird von einer bei der Anwaltskammer Luxemburg zugelassenen Anwältin erstellt und freigegeben.

  5. 5

    Nachverfolgung und Lieferung

    Sie verfolgen Ihr Mandat transparent und erhalten Ihre fertigen Dokumente mit den nötigen Erläuterungen.

Erforderliche Dokumente

  • Sachverhalt, Daten und Zeugenaussagen
  • Schriftwechsel (E-Mails, Nachrichten)
  • Personalunterlagen gegebenenfalls

Ergebnisse

  • Beweis- oder Verteidigungsstrategie
  • Rechtsbehelfe oder interne Massnahmen
  • Vertretung vor Gericht

Richtwerte zur Dauer

Je nach Weg (intern, arbeitsgerichtlich, strafrechtlich); fruehes Handeln schuetzt Beweis und Rechte.

Angekuendigte Honorare

Je nach Rolle (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) und Verfahren.

Angebot anfordern

FAQ

Häufige Fragen

Welche Pflicht hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss Mobbing vorbeugen und auf Meldungen reagieren (Untersuchung, Massnahmen). Seine Untaetigkeit kann seine Haftung begruenden.

Wie laesst sich Mobbing beweisen?

Durch ein Buendel von Indizien: Schriftstuecke, Zeugenaussagen, Chronologie, aerztliche Unterlagen. Die Kanzlei hilft beim Aufbau einer tragfaehigen Akte.

Kann Mobbing strafbar sein?

Ja, bestimmte Handlungen fallen auch unter das Strafrecht; eine Strafanzeige kann die Klage vor dem Arbeitsgericht ergaenzen.

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Beschreiben Sie Ihre Situation: Sie erhalten eine erste Einschätzung und ein transparentes Angebot, unverbindlich. Eine feste Ansprechpartnerin, von Anfang bis Ende.